Schweiz: Bischöfe für Änderung beim Ethikkonzept zu Corona
Das SAMW-Dokument berufe sich zu Recht auf das ethische Grundprinzip der Nichtdiskriminierung gebrechlicher Menschen. Alter, eine Behinderung oder Demenz per se dürften keine Kriterien sein. Die Bioethik-Kommission der Bischöfe sieht jedoch auch kritische Punkte: „Das SAMW-Dokument schlägt eine problematische Definition der Fragilität vor, da diese allein auf der Mobilität des Patienten, seinem Unterstützungsbedarf und/oder seinem Demenzgrad beruht“, heißt es im Statement der KBSBK zu den neuen medizinisch-ethischen Richtlinien.
Keine Diskriminierung
Diese Skala schließe Menschen mit vorbestehenden Behinderungen weitgehend von intensivmedizinischen Behandlungen aus. Eine Abhängigkeit von Dritten bedeute jedoch nicht, dass diese vital gefährdet sind, geben die Bischöfe zu bedenken. Sie plädieren dafür, den allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten unter Berücksichtigung seiner Fähigkeit, eine intensivmedizinische Behandlung zu tolerieren zu berücksichtigen - ohne ältere Menschen oder Menschen mit Demenz oder Behinderungen per se zu diskriminieren.
Schwächste der Gesellschaft schützen
Um die Schwächsten der Gesellschaft richtig zu schützen und unterstützen zu können, müssten diese zuerst identifiziert werden. „Und vergessen wir nicht, weshalb wir die Schwächsten schützen, nämlich, damit wir sie nach der Pandemie wieder in unsere Gesellschaft aufnehmen können“, mahnt die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz.
(pm - sst)
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