Schweiz: Debatte um Militärsteuerbefreiung für Schweizergarde
Schweizer Männer müssen beim Erreichen ihrer Volljährigkeit die obligatorische Rekrutenschule absolvieren und danach die sogenannte Wiederholungskurse besuchen. Wer dies nicht leisten kann, bezahlt eine Militärsteuer. Da die Schweizergarde kein Militärdienst für die Schweizer Armee ist, waren die Gardisten bisher verpflichtet, bei ihrer Rückkehr in die Schweiz die Wiederholungskurse nachzuholen – falls möglich – und während ihres Dienstes im Vatikan die Militärsteuer zu zahlen. Das tun üblicherweise jene Schweizer, die keinen Militärdienst ableisten.
Der Vertreter des Südschweizer Kantons Wallis im Nationalrat, Jean-Luc Addor von der Partei SVP, hat nun in Bern eine parlamentarische Initiative eingereicht, die die Militärsteuerbefreiung für Schweizergardisten vorsieht. Der Kanton Wallis kündigte vor einem Monat seine Unterstützung für das Projekt an. Das Vernehmlassungsverfahren sei in wenigen Tagen abgeschlossen, berichtet cath.ch. Doch die katholischen Kantone seien gespalten, erläutert die katholische Nachrichtenagentur.
So habe sich der Kanton Fribourg am 11. Dezember dagegen ausgesprochen. „Die Päpstliche Garde leistet einen Polizeidienst zugunsten eines fremden und souveränen Staates, der dem Privatrecht unterliegt. Dies stellt weder einen militärischen noch einen zivilen Dienst dar“, kommentierte der Fribourger Staatsrat, also die kantonale Regierung des Westschweizer Kantons.
Häufung der Ausnahmefälle befürchtet
Die Befürworter des Projekts glauben, dass „die Päpstliche Garde einen einzigartigen Beitrag zum Ansehen der Schweiz im Ausland leistet“. Der Kanton Fribourg befürchtet jedoch, dass ein Schlupfloch geöffnet werden könnte, durch das jeder kommen und die Befreiung beanspruchen könnte. „Verdient nicht auch ein junger Schweizer, der als Freiwilliger mit dem Roten Kreuz im Ausland arbeitet, eine Ausnahmegenehmigung?“
Der Staatsrat sagt: „Wenn wir die Zahl der Freistellungsfälle erhöhen, besteht die Gefahr, dass die Steuer sinnentleert wird und damit ein Ungleichgewicht zu den Bürgern entsteht, die ihren Wehr- oder Zivildienst leisten.“ Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde zu einer Ungleichbehandlung führen, da nur Katholiken der Pontifikalgarde beitreten könnten, fügt der Kanton Freiburg hinzu. Er wünsche keine Diskriminierung anderer Konfessions- und Religionsgemeinschaften sowie derer, die keine Religion hätten.
(kath.ch – mg)
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