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Palliativbetreuung statt assistierter Suizid - sagt die katholische Kirche Palliativbetreuung statt assistierter Suizid - sagt die katholische Kirche 

D: Kirchen distanzieren sich von Suizid-Vorstoß

Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben sich von der Position führender protestantischer Theologen distanziert, einen assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen.

Nicht die richtige Antwort

Die Ermöglichung des assistierten Suizids sei „nicht die richtige Antwort“ auf die Lebenssituationen von Menschen, die Suizidwünsche entwickeln oder Suizidabsichten haben, gab der Sprecher der Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp die Position der deutschen katholischen Bischöfe wieder. Kirchliche Einrichtungen seien der christlichen Hoffnungsbotschaft und damit der Förderung des Lebens verpflichtet. Ein Angebot des assistierten Suizids sei damit unvereinbar.

FAZ-Gastbeitrag sorgte für Kritik

Die DBK reagierte damit auf einen Gastbeitrag der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Sonntag. Darin hatten führende protestantische Theologen dafür plädiert, in Deutschland einen assistierten professionellen Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen. Dies könne bedeuten, „abgesicherte Möglichkeiten eines assistierten Suizids in den eigenen Häusern anzubieten oder zumindest zuzulassen und zu begleiten“, schreiben unter anderen der Vorsitzende der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Reiner Anselm, der Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbands Diakonie, Ulrich Lilie, sowie die Bochumer Theologie-Professorin Isolde Karle. Für die konkrete Fragestellung des assistierten Suizids gelte es, sicherzustellen, dass es sich um eine freie und verantwortliche Entscheidung handle.

DBK sieht „große Gefahr"

Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven sei in diesen Situationen geboten, widersprach DBK-Sprecher Kopp im Namen der Bischöfe dieser Darstellung.

„Den subtilen Druck, dem assistierten Suizid zuzustimmen, um am Ende des Lebens anderen nicht zur Last zu fallen, halten wir für eine große Gefahr“

„Den subtilen Druck, dem assistierten Suizid zuzustimmen, um am Ende des Lebens anderen nicht zur Last zu fallen, halten wir für eine große Gefahr. Wir glauben, dass dieser Druck sich von Kranken und Sterbenden nicht mehr fernhalten ließe, wenn der assistierte Suizid zu einem Normalmodell des Sterbens würde, das bis in kirchliche Einrichtungen hinein Anwendung fände. Das darf nicht geschehen!“, so Kopp.

EKD grenzt sich ab

Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), distanzierte sich von dem in der FAZ vorgebrachten Plädoyer. „Jede organisierte Hilfe zum Suizid, die dazu beiträgt, dass die Selbsttötung zur Option neben anderen wird, lehnt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ausdrücklich ab“, teilte ein EKD-Sprecher auf Anfrage der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.

„Jede organisierte Hilfe zum Suizid, die dazu beiträgt, dass die Selbsttötung zur Option neben anderen wird, lehnt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ausdrücklich ab“

Die EKD setze sich für den Schutz des Lebens ein und stehe dabei auch an der Seite derer, die aufgrund von Erkrankung oder einer anderen Notsituation keinen anderen Ausweg als die Selbsttötung sähen. „Dass Menschen nur noch die Möglichkeit des Suizids sehen, ist immer eine tragische Grenzsituation, die die EKD und ihre Diakonie durch die Bereitstellung palliativer Versorgung, Seelsorge, Beratung und die Arbeit der Hospize zu verhindern versuchen“, so der Sprecher.

Die EKD halte den gesellschaftlichen Diskurs über den Umgang mit Leid und Tod für notwendig, teilte sie mit. Zu diesem Diskurs könnten auch evangelische Stimmen beitragen, die von der klaren Position des Rates der EKD abweichen.

Das Urteil vom Februar 2020

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Februar 2020 den Paragrafen 217 des deutschen Strafgesetzbuchs für nichtig erklärt und damit das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

(pm/ kna – pr)
 

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11. Januar 2021, 14:36