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D: Das abgebrochene Pressegespräch

Kritik am Erzbistum Köln übt die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP). Dass das Erzbistum im Rahmen eines Hintergrundgesprächs über ein unter Verschluss gehaltenes Rechtsgutachten zum Missbrauchsskandal eine Verschwiegenheitserklärung von Journalisten gefordert habe, sei „ebenso unglaublich wie unerhört“, erklärte die Journalistenvereinigung am Donnerstag in Köln.

Das Vorgehen widerspreche journalistischen Grundsätzen der Unabhängigkeit und Transparenz. „Und es konterkariert die Bedeutung unabhängiger Medien im Zuge der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Es darf hier nichts geben, was den Eindruck einer gelenkten Berichterstattung erweckt.“ Zuvor hatte auch der Deutsche Journalisten-Verband das Erzbistum kritisiert.

Die Erzdiözese wollte bei dem Hintergrundgespräch Einblick in ein bislang nicht veröffentlichtes Rechtsgutachten über den Umgang der Bistumsspitze mit Missbrauchsfällen geben und dabei erläutern, wo es methodische Mängel sieht. Das Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) sollte mit geschwärzten Namen und Orten vorgelegt werden.

„Für dieses Gesprächsformat vollkommen unüblich“

Mit Unterschrift sollten sich die Medienvertreter dazu verpflichten, nicht über Tathergänge, Täter oder benannte Verantwortungsträger zu berichten. Dies lehnten sie ab, woraufhin die Veranstaltung unterbrochen und ein neues Pressegespräch unter veränderten Bedingungen in Aussicht gestellt wurde.

Zur journalistischen Arbeit gehörten auch Hintergrundgespräche, betont die GKP. Basis dafür sei gegenseitiges Vertrauen. „Der Versuch, ein solches Gespräch und damit das journalistische Wissen um Inhalte des WSW-Gutachtens an im Zweifelsfall juristisch relevante schriftliche Verpflichtungen zu binden, ist für dieses Gesprächsformat vollkommen unüblich. Es ist bezeichnend für den Stil des Erzbistums, ja alarmierend.“

Die GKP forderte von Kardinal Rainer Maria Woelki erneut die Veröffentlichung des Gutachtens. Die Betroffenen von Missbrauch, aber auch die Öffentlichkeit hätten ein Anrecht darauf, zu erfahren, „ob und wie rechtsstaatliche Grundsätze im Erzbistum Köln eingehalten oder missachtet wurden“.

(kna – sk)
 

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07. Januar 2021, 10:14
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