D: Kinderrechte im Grundgesetz aus katholischer Sicht
Seit 1992 gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auch in Deutschland. In der Konvention ist das Kindeswohl bei allen Entscheidungen der Politik als unbedingt zu beachtender, vorrangiger Gesichtspunkt festgeschrieben, wie auch die Verantwortung der Eltern für das Kindeswohl. Außerdem wird das Wohl der Kinder im Grundrecht, wenn es um Menschen geht, immer schon mitbedacht. Geschützt werden Kinder und Jugendliche auch durch die bestehende Rechtslage. Trotzdem setzen sich Politiker und Verbände seit Jahren dafür ein, dass Kinderrechte im Artikel 6 des Grundgesetzes ausdrücklich verankert werden sollen. Jetzt haben Union und SPD sich geeinigt.
Was wird drinstehen?
„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ So soll der neue Absatz zu den Kinderrechten im Artikel 6 des Grundgesetzes künftig lauten. Den einen geht die Formulierung zu weit, den anderen nicht weit genug, für die einen nur Symbolpolitik, für die anderen ein Weg für Kinder zu mehr Teilhabe.
Nadja Neubauer sprach mit dem Bundesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken, Matthias Dantlgraber, über die Kinderrechte im Grundgesetz und was die Änderung bedeutet. „Es wird manchmal der Eindruck erweckt, dass die Kinder bisher im Grundgesetzt gar nicht geschützt würden. Das ist aber nicht der Fall und hier muss man energisch widersprechen: Kinder haben bereits heute alle Grundrechte des Grundgesetzes sowie jeder andere Mensch auch. Insofern sind Änderungen an dieser Stelle überflüssig“, so Dantlgraber. Die ausführliche Stellungnahme des Familienbundes können Sie auf www.familienbund.org nachlesen.
(radio horeb – mg)
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