D: „Kriterien unabhängiger Aufarbeitung“ für EKD in Sicht
„Unabhängige Aufarbeitung braucht klare Strukturen externer Expertise - und die wichtige Einbeziehung von Betroffenen“, zitiert eine EKD-Pressemeldung den Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig. „Wenn ich auf den aktuellen Prozess blicke, bin ich zuversichtlich, dass wir auch für den evangelischen Bereich noch in diesem Jahr eine Erklärung zu Standards und Kriterien unabhängiger Aufarbeitung unterschreiben können“, so Rörig.
Arbeit an „Gemeinsamer Erklärung“
Der Jurist kam am Donnerstag digital zu einem Arbeitstreffen mit dem EKD-Beauftragtenrat zusammen, an dem erstmals auch zwei Mitglieder des neu gegründeten Betroffenenbeirats der EKD teilnahmen. Dabei wurde an einer „Gemeinsamen Erklärung“ zwischen der EKD und dem Unabhängigen Beauftragten zu strukturellen Grundlagen der unabhängigen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im evangelischen Bereich gearbeitet, wie aus der Pressemitteilung weiter hervorgeht.
„Dass Menschen in der Evangelischen Kirche sexualisierte Gewalt erlitten haben, schmerzt uns unermesslich“, sagte der Sprecher des EKD-Beauftragtenrates, Landesbischof Christoph Meyns, nach dem Treffen. Man wolle die Geschehnisse „lückenlos aufarbeiten, erlittenes Unrecht aufdecken und künftiges Leid vermeiden“.
Die katholische Kirche in Deutschland hatte sich mit dem Unabhängigen Beauftragten im April 2020 auf eine „Gemeinsame Erklärung“ verständigt, die einheitliche Standards der Aufarbeitung von Missbrauch in allen Diözesen vorsieht. Dabei wurde die Mitarbeit von Betroffenen bei der Aufarbeitung von Missbrauch strukturell verankert.
(pm/vatican news – pr)
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