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D: Verfahren gegen ehemaligen Pfarrer eingestellt

In der kirchenrechtlichen Voruntersuchung gegen einen ehemaligen Pfarrer aus dem Kreis Steinfurt wurden keine kirchenrechtlichen Verstöße festgestellt. Das teilt das Bistum Münster auf seiner Internetseite mit.

Bereits Ende September 2020 hatte die Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige eines anderen Priesters das Verfahren gegen ihn eingestellt, weil die Ermittlungen keine Anhaltspunkte für das Begehen einer Straftat ergeben hatten.

Der betroffene Pfarrer hat sich nun in einem persönlichen Schreiben an Bischof Felix Genn gewandt. In dem Brief räumt der Pfarrer ein, dass sein Verhalten von anderen als grenzverletzend „empfunden werden konnte und von einigen wohl auch so empfunden wurde.“ Weiter schreibt der Pfarrer „Das tut mir sehr leid“. Er bittet zugleich die Betroffenen um Entschuldigung, weil er „zu keiner Zeit beabsichtigt habe, ihnen in irgendeiner Weise zu nahe zu treten.“

Schädigung des guten Rufs

Vorausgegangen war dem Schreiben ein Gespräch zwischen dem Pfarrer und seinem Rechtsbeistand mit dem Generalvikar, dem Personal- und dem Interventionsbeauftragten des Bistums. Dabei war, wie das Bistum mitteilt, „der gesamte Vorgang einer Bewertung unterzogen worden“. Dabei betonten die Vertreter des Bistums, dass sich die gegen den Pfarrer erhoben Vorwürfe nach eingehender Untersuchung weder unter straf- noch kirchenrechtlichen Aspekten bestätigt hätten. Es wurde klargestellt, dass es bedauerlich sei, dass der Pfarrer insbesondere durch Schädigung seines guten Rufes belastet worden sei.

Bischof Genn will nun das Gespräch mit dem Pfarrer und den zuständigen Gremien suchen, um dann über den weiteren Einsatz des Priesters zu entscheiden. Aktuell ist der Pfarrer auf eigenen Wunsch weiter unter Fortzahlung seiner Bezüge beurlaubt.

(bistum münster – sk)
 

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10. Februar 2021, 09:33