D: Erzbischof Koch begrüßt Lieferkettengesetz
„Es sorgt dafür, dass hiesige Firmen in Mithaftung genommen werden können, wenn es im Herstellungsprozess ihrer Waren zu Menschenrechtsverletzungen kommt oder Umweltauflagen nicht eingehalten werden", so Berlins Erzbischof. Das Gesetz sei bis zuletzt umstritten gewesen, doch vielleicht „noch nicht weitreichend genug“. Aber ein Anfang ist gemacht: für mehr Gerechtigkeit und mehr Umweltschutz." Das neue Gesetz zeige, „dass unser Wohlstand nicht einfach zu Lasten der Ärmsten gehen muss". Es helfe allen und mache die Welt „wenigstens ein wenig gerechter".
Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro
Das Bundeskabinett hatte in der vergangenen Woche das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Laut Entwurf müssen große deutsche Unternehmen nach einem gestuften Verfahren auf die Einhaltung von Menschenrechten auch bei ausländischen Zulieferern achten. Umweltbelastungen sind einbezogen, soweit sie Menschenrechte beeinträchtigen. Ansonsten drohen Bußgelder von bis zu acht Millionen Euro oder gar ein befristeter Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
(kna – sst)
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