D: Bischof Bätzing erteilt gemeinsamen Mahlfeiern Absage
Darin schreibt er, es könne beim ÖKT keine „Interzelebration“ geben, also keine gemeinsame Messfeier durch Geistliche verschiedener Konfessionen, und auch keine „Interkommunion“, also „keinen generellen, konfessionsübergreifenden Empfang der Eucharistie“, außerdem „keine neuen Formen von eucharistischen Feiern“.
In der evangelischen Kirche gebe es zwar die Form der ausdrücklichen Einladung zum Empfang des Abendmahls. Eine solche „allgemeine Einladung aller Getauften“ sei aber in der katholischen Eucharistiefeier „aufgrund der nicht verwirklichten vollen Kirchengemeinschaft bislang nicht möglich“, schreibt Bätzing. „Es ist daher weder eine allgemeine Einladung noch eine Ausladung auszusprechen“, so Bätzing.
Voraussetzung für einen „würdigen Empfang der eucharistischen Gaben“ sei für Katholiken wie Nichtkatholiken die Prüfung des eigenen Gewissens. „Als Seelsorger respektieren wir die Gewissensentscheidung, wenn jemand nach ernster Prüfung und in Übereinstimmung mit dem katholischen Glauben die Heilige Kommunion empfängt“, so der Bischof. Um ökumenische Fortschritte, die es in den vergangenen Jahren durch intensiven Dialog auf allen Ebenen gegeben habe, „unter keinen Umständen zu gefährden“, erwartet der Bischof, „dass geltende Normen und Bestimmungen eingehalten werden“.
Der Kontakt mit anderen Konfessionen könne „spannend und inspirierend“ sein. Daher sei es ihm ein Anliegen, die konfessionellen gottesdienstlichen Feiern, die am Kirchentags-Samstag, dem 15. Mai, stattfinden sollen, zu würdigen und Gläubige zu ermutigen, die unterschiedlichen Traditionen kennenzulernen. Trotz bestehender Unterschiede sei es Christen anderer Konfessionen möglich, an der Liturgie anderer teilzunehmen. „Nichtkatholische Teilnehmende sollen sich als willkommene Gäste erfahren“, so der Bischof. Es werde entsprechende Vorschläge für eine „ökumenisch sensible“ Gestaltung der Feiern geben.
(kna - cs)
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