D: Diözese Freiburg plant Pfarreien mit bis zu 100.000 Gläubigen
Trotz Verzögerungen durch die Corona-Krise kommt die Pfarreien- und Strukturreform im Erzbistum Freiburg einen wichtigen Schritt voran. Nach langen, teils kontroversen Debatten steht nun die geografische Neuaufteilung der Pfarreien fest. Statt wie bislang 224 Seelsorgeeinheiten und 1.000 Pfarreien wird es ab 2025 zwischen Odenwald und Bodensee nur noch 36 Großpfarreien geben. Ein entsprechendes Konzept veröffentlichte die bundesweit drittgrößte Diözese am Donnerstag in Freiburg.
Künftig steht dann beispielsweise in Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz und Mannheim jeweils nur noch eine Pfarrei als Dach über allen kirchlichen Aktivitäten. Auch außerhalb der Großstädte gehören künftig mehrere Zehntausend Katholiken zu einer Pfarrei. Der Strukturwandel sei kein Selbstzweck, sondern notwendige Voraussetzung dafür, „auch in Zukunft Kirche als Gemeinschaft zu erfahren“, so Erzbischof Stephan Burger.
Zu neuen Führungskonzepten ermutigt
An der Spitze der Großpfarreien steht gemäß kirchenrechtlicher Vorgaben jeweils ein leitender Pfarrer, der dann Aufgaben und Verantwortungen delegiert. Auf der Ebene der heutigen Pfarreien und Seelsorgeeinheiten ermutigt die Kirchenleitung zu neuen Führungskonzepten. Ausdrücklich gewünscht ist die Mitarbeit von Ehrenamtlichen. In jeder Pfarrei soll es mehrere „Gemeindeteams“ geben, die den kirchlichen Alltag vor Ort tragen. „Es geht um kreative Wege der Seelsorge, die die Menschen erreicht, auch über das Gewohnte und Übliche hinaus“, so Burger.
Noch in der Diskussion ist der Ausbau von Angeboten für spezielle Zielgruppen - also beispielsweise Zentren für Familien oder Senioren.
Beschlossen ist, die Seelsorger - nicht nur die Pfarrer, sondern auch die anderen hauptamtlichen Mitarbeiter wie Pastoral- oder Gemeindereferenten sowie die ehrenamtlich Engagierten - stärker von Verwaltungs- und Finanzfragen zu entlasten. So wird in jeder neuen Pfarrei eine hauptamtliche Geschäftsführung eingerichtet, die die Finanzverwaltung übernimmt. Dieser Geschäftsführer wird dann dem leitenden Pfarrer und einem neuen, mit Finanzexperten besetzten Aufsichtsrat rechenschaftspflichtig sein. Auch dies ist eine deutliche Veränderung der bisherigen Strukturen, bei denen die Finanz- und Vermögensverwaltung subsidiärer organisiert ist.
Zentrales Pfarrbüro
Wichtig ist den Planern, dass jede Großpfarrei ein zentrales Pfarrbüro als Informations- und Anlaufstelle einrichtet. Um die gewachsenen Strukturen vor Ort zu erhalten und kurze Wege zu ermöglichen, wird es aber auch hier Außenstellen in den bisherigen Seelsorgeeinheiten geben. Die genauen Standorte wie auch der Name und Sitz der neuen Großpfarreien sollen vor Ort bestimmt werden.
Die Diözese Freiburg steht mit den Strukturreformen, die auf die kleiner werdende Zahl von Katholiken und Priestern reagieren, nicht allein. Ähnliche Zukunftsplanungen laufen bundesweit. Mit Perspektiven für die katholische Kirche in ganz Deutschland beschäftigt sich der Gesprächsprozess Synodaler Weg.
Während im Erzbistum Freiburg nach anfänglichen Widerständen nun die Raumaufteilung der Pfarreien weithin akzeptiert zu sein scheint, gab es in anderen Diözesen teils heftige Widerstände. Etwa im Bistum Trier oder auch im Erzbistum Köln.
Das baden-württembergische Nachbarbistum Rottenburg-Stuttgart geht einen eigenen Weg und verzichtet bislang auf Zusammenlegungen. So soll es in Württemberg bei rund 1.000 Kirchgemeinden bleiben. Das Rottenburger Modell sieht eine gemeinsame Leitung der Gemeinden von Pfarrer und Kirchengemeinderat vor.
Inhaltliche Überlegungen
In der Diözese Freiburg stehen in den kommenden Monaten nun weitere inhaltliche Überlegungen an, wie Kirche und religiöses Leben in den künftigen Großpfarreien aussehen sollen. „Vielleicht kann nun, da die Strukturen endlich klar sind, noch mehr Energie in die inhaltliche Planung gehen“, sagt die Diözesanratsvorsitzende Martina Kastner. „Und die Akteure in den neuen Pfarrgemeinden haben Zeit, sich kennenzulernen.“
Die nächsten Weichenstellungen soll eine „Pastoralkonferenz“ im März 2022 vornehmen. Dort werden Delegierte von Gemeinden und kirchlichen Initiativen sowie Priester und Kirchenleitung die Beratungen zusammenführen. Die letzten Entscheidungen liegen dann beim Erzbischof, dem das Kirchenrecht eine herausgehobene Entscheidungsgewalt zuweist. Wichtig wird zudem sein, dass der Vatikan - anders als beispielsweise zuletzt im Bistum Trier - den Plänen zustimmt. Die Freiburger Planer zeigen sich hier aber zuversichtlich, die kirchenrechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
(kna – mg)
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