Schweiz: Islamische Vollverschleierung künftig verboten
Die Initiative hatte ein grundsätzliches Verbot gefordert, das Gesicht im öffentlichen Raum zu verhüllen. Es geht insbesondere um die islamischen Verschleierungen Burka und Nikab, aber auch um Vermummungen wie beispielsweise von Hooligans bei Fußballspielen und von Demonstranten. Erstmals werden Kleidervorschriften in der Schweizer Bundesverfassung festgeschrieben. In den Kantonen St. Gallen und Tessin gibt es bereits ein Verhüllungsverbot.
Die politischen Debatten im Vorfeld drehten sich allerdings fast ausschließlich um die muslimische Komponente. So wurde häufig von einer „Burka-Initiative“ statt korrekt von der „Verhüllungsverbots-Initiative“ gesprochen. Nach dem Bauverbot für Minarette im Jahr 2009 ist damit in der Schweiz erneut eine Initiative erfolgreich, die sich vor allem gegen den Islam richtet.
Regierung und Religionsvertreter waren dagegen
Regierung, Parlament, die meisten Parteien sowie Religionsvertreter und Frauenverbände hatten sich zuvor für eine Ablehnung des Verbots ausgesprochen. Regierung und Parlament erarbeiteten einen Gegenvorschlag, der bei einem Nein beim Referendum automatisch geltendes Recht geworden wäre. Dieser Vorschlag beinhaltet, dass bei Identitätskontrollen das Gesicht zu zeigen gewesen wäre, etwa in Behörden oder im Personenverkehr. Weigerungen sollten zu Bußen oder Leistungsentzügen führen, flankierende Maßnahmen die Frauenrechte stärken.
„Das Verbot, sich das Gesicht zu verhüllen, wird kein einziges Problem lösen, sondern wegen seiner rechtlichen Unbestimmtheit nur viele neue Probleme schaffen“, sagte der Islam-Experte Reinhard Schulze gegenüber kath.ch nach der Abstimmung.
Neben Österreich gibt es in Europa auch in Frankreich, Belgien und Dänemark bereits Burka-Verbote. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat darin bislang keinen Verstoß gegen Menschenrecht erkannt.
(kath.ch/kap – mg)
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