Österreich: „Keine Bevorzugung der Kirchen“
Das berichtete der „Standard“ am Freitag in einem Artikel über vermeintliche steuerliche „Privilegien“ der Kirche in Zusammenhang mit den Chatprotokollen des früheren Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, über ein Treffen mit dem Generalsekretär der Bischofskonferenz Peter Schipka. Beim Gesprächstermin, der laut Schipka letztlich folgenlos blieb, ging es vor zwei Jahren um mögliche steuerrechtliche Veränderungen für die Kirche.
Dass es beispielsweise keine Änderung bei der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags geben wird, bestätigte indes das Finanzministerium gegenüber dem „Standard“.
„Dickicht von sich überlagernden Regelungen“
Pflichtbeiträge an anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können in Österreich bis zu einem Betrag von 400 Euro im Jahr steuerlich abgesetzt werden. Laut Finanzministerium nützten 2019 rund 2,35 Millionen Menschen diesen Vorteil, die Steuerentlastung betrug 135 Millionen Euro. „Nachsatz aus dem Büro von Ressortchef Gernot Blümel: Niemand denke daran, den Passus zu kippen“, so der „Standard“.
Laut dem Steuerexperten der Arbeiterkammer, Dominik Bernhofer, gebe es im Blick auf Kirchen und Religionen ein „Dickicht von sich überlagernden Regelungen“, doch das habe nicht allein mit dem Status der Religionsgemeinschaft zu tun: Vorteile ergäben sich auch daraus, dass Kirchen Körperschaften öffentlichen Rechts sind und gemeinnützige Tätigkeiten entfalten. Bernhofer warnte deshalb gegenüber dem „Standard“ vor voreiligen Schlüssen. Begünstigungen seien dort zu überprüfen, wo es um wirtschaftliche Aktivitäten und Vermögen geht, sagte er - aber nicht im karitativen Bereich.
Was denn für ein Privileg?
Gegen den Begriff „Privileg“ verwehrte sich auch der Finanzkammerdirektor der Diözese St. Pölten, Johann Hörndl. So seien etwa auch Beiträge an die Gewerkschaft von der Steuer absetzbar. Der Kirchenbeitrag als finanzielle Basis der Kirche ermögliche den vielfältigen Einsatz für das Gemeinwohl, so Hörndl, der als Beispiel dafür die Telefonseelsorge nannte, die gerade in Corona-Zeiten besonders beansprucht werde. Im Gegenzug, argumentierte Hörndl, seien Spenden an die Diözesen für den teuren Erhalt der Kirchen nicht von der Steuer absetzbar.
Auch der Umstand, dass Immobilien der Kirchen bei einer bestimmten Nutzung - für Gottesdienste, Altenheime, Seelsorge, aber auch Verwaltungszwecke - von der Grundsteuer befreit sind, sei weit weg von einem Privileg. „Die Lasten überwiegen die Steuervorteile bei weitem“, sagte der derzeitige Vorsitzende der österreichweiten Finanzkammerdirektorenkonferenz und verwies darauf, dass der Staat etwa bei der Instandhaltung der Gotteshäuser teure Auflagen mache. Anders als Unternehmer dürfe die Kirche bei Bauarbeiten auch keinen günstigen Vorsteuerabzug vornehmen.
(kap – sk)
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