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Sexualisierte Gewalt stoppen Sexualisierte Gewalt stoppen 

D: Deutlicheres Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt gefordert

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz hat klarere Regeln gefordert, um sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch in der Seelsorge auch gegenüber Erwachsenen zu verhindern und konsequenter aufzuarbeiten.

Nötig sei eine „Null-Toleranz-Linie für sexualisierte Nähe in allen Seelsorge-Kontexten“, erklärte der Beirat am Freitag in Bonn. Dies müsse sich nicht nur auf Kinder und Jugendliche, sondern auch auf Erwachsene beziehen: „Wer auch immer als Seelsorger*in eine Liebesbeziehung eingehen möchte, kann beispielsweise nicht zeitgleich geistlicher Begleiter oder geistliche Begleiterin der betreffenden Person sein“, heißt es in der Stellungnahme.

Null-Toleranz-Linie gefordert

Zugleich kritisiert der Betroffenenbeirat, die geltenden kirchenrechtlichen Vorgaben würden dieser Missbrauchsproblematik nicht gerecht. So führten bislang „zahlreiche“ kirchliche Voruntersuchungen von Fällen sexualisierter Gewalt gegenüber erwachsenen Schutzbefohlenen nicht zu einem kirchlichen Strafverfahren oder zu Sanktionierungen. Hier müsse sich die Bischofskonferenz für Änderungen des kirchlichen Strafrechts einsetzen, forderte der Beirat. Auch müsse klar sein, dass das allgemeine Strafrecht, das sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung von Beratung-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnissen sanktioniert, auch für den Seelsorgebereich Anwendung finde.

Schließlich forderte der Betroffenenbeirat, dass auch erwachsene Schutzbefohlene, die im kirchlichen Raum sexualisierte Gewalt erfahren haben, Anspruch auf Geldzahlungen im Sinne der kirchlichen „Anerkennungsleistungen“ erhalten.

Der Beirat mahnte, im Fall von sexualisierter Gewalt gegenüber schutzbefohlenen Erwachsenen dürften sich die Beschuldigten „nicht länger nur auf die rechtliche Position“ zurückziehen: „Eine einseitig rechtliche Erfassung und Aufarbeitung der Fälle führt nicht zu jenem Gesinnungswandel, der notwendig und der Kirche würdig wäre.“

Der Fall Ellen Adler

Anlass der Stellungnahme ist der Fall Ellen Adler. Unter Pseudonym berichtete Adler, dass sie 1990 im Alter von 22 Jahren von einem Pallottiner-Novizen vergewaltigt wurde, als sie nach ihrer Ausreise aus der DDR vorübergehend in einem Haus der Pallottiner-Gemeinschaft untergebracht war. Ein zweiter Ordensmann habe von der Vergewaltigung gewusst und diese vertuscht. Die Pallottiner-Gemeinschaft weist den Vorwurf der Vergewaltigung zurück und spricht von einer „einmaligen, einvernehmlichen sexuellen Begegnung“ zwischen Erwachsenen. Zudem falle der Novize nicht unter das Kirchenrecht, weil er damals noch nicht vollständiges Mitglied der Pallottiner-Gemeinschaft gewesen sei.

Das Bistum Dresden-Meißen hält Adlers Darstellung dagegen für plausibel und sieht Anhaltspunkte für einen sexuellen Missbrauch an einer schutzbedürftigen Erwachsenen sowie für Vertuschung. Derzeit befassen sich auch das Erzbistum Freiburg, wo die beiden beschuldigten Pallottiner heute leben, sowie der Vatikan mit dem Fall.

Der Betroffenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz hat sich im Herbst 2020 gegründet. Im Zuge der Aufarbeitung und Prävention von sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche sollen so Betroffene besser eingebunden werden. Dem Beirat gehören sieben Frauen und fünf Männer aus ganz Deutschland an.

(pm/kna – pr)
 

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14. Mai 2021, 13:09