Schweiz: Öffentliches Register für Imame?
Man wolle den Fall der An'Nur-Moschee in Winterthur bei Zürich nicht wiederholen. Deren Imam hatte 2016 zu Gewalt aufgerufen. Bekannt war nach Angaben verschiedener Schweizer Medien die Moschee auch für ihr extremistisches Gedankengut. Mehrere Jugendliche waren derart beeinflusst nach Syrien gereist, um sich der Terrormiliz IS anzuschließen, heißt es in den Schweizer Tageszeitungen.
Deshalb habe sich nun der Bundesrat (siebenköpfige Regierung) bereit erklärt, die Rolle von Imamen genauer unter die Lupe zu nehmen. Offiziell geht es um ein Postulat (Gesetzesvorschlag) der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (Große Kammer). Eine Begründung dafür lieferte der Bundesrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort jedoch nicht.
Imame besser kontrollieren
Die entsprechende parlamentarische Kommission erläuterte in ihrer Vorstellung, was sie verlange: Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, wie Imame besser kontrolliert werden könnten, die im Rahmen religiöser Reden oder Predigten terroristisches oder gewalttätig-extremistisches Gedankengut verbreiten. Dabei soll der Bundesrat die Vor- und Nachteile einer Einführung eines Bewilligungsverfahrens für Imame aufzeigen und ein öffentliches Register für Imame prüfen. Zudem soll er untersuchen, ob es Moscheen verboten werden soll, sich mit ausländischen Geldern zu finanzieren.
(cath.ch – mg)
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