D: Bistum Augsburg geht Missbrauchsvorwurf weiter nach
„Das Kirchenrecht bewegt sich in einem anderen Rechtsrahmen als das staatliche Recht und folgt daher zum Teil auch anderen Fragestellungen", teilte das Bistum am Nachmittag mit. Über einen weiteren Einsatz des Geistlichen werde daher „weiterhin auf der Grundlage der Unschuldsvermutung nach der finalen Prüfung des Falls durch die dafür zuständige Kongregation für die Glaubenslehre in Rom entschieden".
Das Bistum Augsburg hatte am 10. Juni den Priester mit sofortiger Wirkung von seinem Amt entpflichtet und von allen Aufgaben freigestellt. Entsprechend den kirchlichen Leitlinien und den kirchenrechtlichen Normen habe Bischof Bertram Meier die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom informiert und um Entscheidung gebeten, hieß es. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung sei eingeleitet.
(bistum augsburg/kna - sst)
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