D: Missbrauchsbeauftragte legen neuen Bericht vor
Der Bericht schließt an zwei frühere, ebenfalls im Internet veröffentlichte Berichte an, die der Zeit ab April 2011 gelten.
Nach den neuen Angaben erhielten im Berichtszeitraum 2018 bis 2020 15 Betroffene insgesamt 80.000 Euro in Anerkennung des Leids. In allen Fällen wurde der bis zum Ende des Berichtszeitraums gültige Höchstbetrag von 5.000 Euro ausgezahlt – in einem Fall zwei Mal, da ein Betroffener Missbrauch durch Mitarbeiter zweier verschiedener kirchlicher Träger erlitten hatte.
Zudem wurden Therapiekosten in Höhe von insgesamt rund 13.750 Euro übernommen. Darüber hinaus bestand in 13 Fällen der Verdacht auf eine Straftat. Bei zwei dieser Fälle standen die möglichen Taten nicht im Zusammenhang mit den dienstlichen Tätigkeiten des verdächtigten kirchlichen Mitarbeitenden.
Zwei Priester unter den Verdächtigten
Von den insgesamt 13 verdächtigten Personen gehörten vier der Berufsgruppe des pädagogischen Personals der Kindertageseinrichtungen, zwei der Lehrer, zwei der Mesner, zwei der Priester, eine der Diakone und eine der Gemeindereferenten an. Ein Verdächtigter war laut Bericht ein ehrenamtlicher Jugendlicher.
Alle Verdachtsfälle auf eine Straftat wurden entweder bei der Staatsanwaltschaft angezeigt oder es waren bereits die Ermittlungsbehörden eingeschaltet, als es zum Hinweis bei den unabhängigen Ansprechpersonen kam. In einem Fall unterblieb die Anzeige auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenenvertreter, und es erfolgte eine Meldung beim zuständigen Landratsamt.
Eine Verurteilung, viele laufende Verfahren
Von den Fällen im Zusammenhang mit einer kirchlichen Tätigkeit endete ein Verfahren mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Alle weiteren Verfahren wurden entweder eingestellt, in einem Fall gegen eine geringe Geldauflage, oder dauern noch an.
Die unabhängigen Ansprechpersonen sind die zentralen Erstansprechpartner für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch im Sinne der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Sie sind damit beauftragt, Hinweisen auf sexuellen Missbrauch und Grenzverletzungen oder einem sonstigen sexuellen Übergriff nachzugehen. Sie prüfen Anträge auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, und arbeiten mit dem „Fonds Sexueller Missbrauch“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammen.
(erzbistum münchen – sk)
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