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Organist in einer reformierten Kirche in Zürich Organist in einer reformierten Kirche in Zürich 

Schweiz erlaubt Gottesdienste mit 1.000 Menschen

Vom 28. Juni an sollen in der Schweiz Gottesdienste für bis zu 1000 Menschen möglich sein. Die Maskenpflicht bleibt allerdings bestehen. Chöre dürfen bald nicht nur draußen singen, sondern auch in den Kirchen.

Bisher lag die Obergrenze für Gottesdienste soll bei nur hundert Teilnehmern, jetzt wird sie zum Juli hin steil angehoben. „Religiöse Veranstaltungen sollen künftig mit bis zu 1.000 Personen zulässig sein – egal ob innen oder außen“, teilte das Bundesamt für Gesundheit der Nachrichtenagentur kath.ch mit.

Kein Covid-Zertifikat notwendig

Damit wertet das Bundesamt Gottesdienste als „sitzende Veranstaltungen“ – ähnlich wie Konzerte. „Ein kurzer, geordneter Gang zur Kommunion oder das Aufstehen zum Gebet ändert daran nichts.“ Die Gläubigen müssten kein Covid-Zertifikat vorlegen, um einen Gottesdienst zu besuchen.

Weiterhin bestehe eine Maskenpflicht. Nur jeder zweite Sitzplatz dürfe besetzt werden. Prozessionen seien für maximal 250 Menschen zulässig.

Kirchenchöre dürfen wieder in den Kirchen singen

Da die Kirchen in der Schweiz selten mehr als 1.000 Gläubige anziehen, würden die geplanten Lockerungen bedeuten: Große Kirchen können schon bald zur pastoralen Normalität zurückkehren und müssen keine Gläubigen mehr wegschicken. Anders sieht es in kleinen Kapellen aus, die darunter leiden, dass jeder zweite Platz frei bleiben muss.

Auch Kirchenchöre dürfen wieder in den Gotteshäusern singen. Bislang sind Laienchöre nur draußen zugelassen. Der Bund plant folgende Regel: Wenn die Sängerinnen und Sänger eine Maske tragen, dann genüge der normale Abstand von 1,5 Metern.

Abstand halten

Ohne Maske gilt laut Bundesamt „die Formel zehn Quadratmeter pro Person. Allerdings müssten die zehn Quadratmeter nicht jeder Person zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehen. Es genügt, wenn der Raum genügend groß ist und eine wirksame Lüftung vorhanden ist.“

Wichtig ist dem Bundesamt, dass der Chor Distanz zu den Gläubigen hält: „Mehr als gerade nur 1,5 Meter erscheint zielführend – zumindest wenn ohne Maske gesungen wird.“ Wie alle Schutzmaßnahmen müssten die Abstandsregeln in ein Schutzkonzept festgehalten werden.

Die neuen Regeln sollen zum 28. Juni im Rahmen des fünften Öffnungsschrittes erfolgen. Am 23. Juni entscheidet der Bundesrat definitiv, ob die epidemiologische Lage den Öffnungsschritt zulässt.

(kath.ch – sk)
 

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12. Juni 2021, 10:20