Schweiz: Ja zur Änderung des Wahlrechts
„Wir begrüßen die Zustimmung zum Stimm- und Wahlrecht für niedergelassene Katholiken“, reagierte Lorenz Bösch, Präsident des Kantonalen Kirchenvorstands in Schwyz, auf das Ergebnis. Die Kirche kenne „nur getaufte Christen, unabhängig von deren Herkunft“.
Der Kirchenvorstand werde die Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes „auf den nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft setzen, so dass niedergelassene Katholiken ihre neuen Rechte bereits an den Kirchgemeindeversammlungen im Herbst wahrnehmen können“.
Niedrige Wahlbeteiligung
Auch Bischof Joseph Bonnemain und Generalvikar Peter Camenzind begrüßen das Votum. „In der Kirche gibt es nur Geschwister, keine Fremden“, so der Bischof von Chur. „Als Generalvikar für den Kanton Schwyz freue ich mich über das Ja, dass ausländische Katholikinnen und Katholiken in den Kirchgemeinden nun auch mitentscheiden dürfen“, erklärte Peter Camenzind.
Die Stimmbeteiligung war mit 33 Prozent deutlich geringer als bei der nationalen Abstimmung vor zwei Wochen, die im Kanton Schwyz bei rund 68 Prozent lag.
(kath.ch – sk)
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