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Protest vor dem Kölner Dom gegen die Missbrauchsaufklärung im Erzbistum Köln Protest vor dem Kölner Dom gegen die Missbrauchsaufklärung im Erzbistum Köln 

D: Kontroll-Kommission für beschuldigte Kleriker in Köln

Zum 1. Juli hat das Erzbistum Köln eine neue Kommission zur Kontrolle beschuldigter oder straffällig gewordener Kleriker eingerichtet. Dies sei eine Konsequenz aus dem im März vorgestellten Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger, teilte das Erzbistum mit.

„Mit der Einführung der Kommission verstärkt das Erzbistum Köln die Kontrolle beschuldigter und straffällig gewordener Kleriker", erklärt Pfarrer Mike Kolb, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal und Vorsitzender der neuen Kommission in einer Mitteilung des Erzbistums. „Das vorrangige Ziel ist dabei der Schutz von Betroffenen sowie die Vermeidung weiterer Taten."

Der Kommission gehören der Kölner Kardinal, Rainer Maria Woelki sowie die Leiterin der Stabsstelle Intervention, die Psychologin Malwine Marzotko an.  Zudem sollen weitere Personen „mit verschiedenen fachlichen Qualifikationen im psychologischen, personalfachlichen und kirchenrechtlichen Bereich" berufen werden. Außerdem wird ein zweiköpfiges Team als Beauftragte ernannt, das die Einhaltung der von Kardinal Woelki verfügten Auflagen überprüfen und die Lebenssituation des betreffenden Klerikers regelmäßig visitieren wird. Bei den Beauftragten handelt es sich laut Erzbistum Köln um eine fachlich versierte Psychologin und einen erfahrenen Priester.

 

Kontrolle weiter verbessern

Die Kommission nimmt die Berichte der Beauftragten entgegen und leitet daraus Empfehlungen an den Erzbischof ab. „Die Kommission ist eine wichtige Stütze für die Aufsichtspflicht des Kardinals. So können wir die Kontrolle weiter verbessern", erläutert Pfarrer Kolb das Ziel.

Die Mitglieder der erzbischöflichen Kommission werden von Kardinal Woelki zunächst für eine Dauer von drei Jahren beauftragt und beraten den Erzbischof in der Wahrnehmung seiner Aufsichts- und Fürsorgepflicht für alle Kleriker, die infolge der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" mit Auflagen belegt sind. 

Hintergrund

 

Das Erzbistum Köln hatte im März ein Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger vorgestellt, das unter anderem die Errichtung einer solchen Kontrollkommission anregte. Es war das zweite Missbrauchsgutachten im Auftrag des Erzbistums, da einem vorigen Gutachten einer Münchner Kanzlei Mängel vorgeworfen wurden. Nach anhaltender Kritik an der Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum Köln hatte Papst Franziskus im Juni zwei apostolische Visitatoren in die Domstadt geschickt.  

(pm - sst) 

 

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01. Juli 2021, 11:01