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Österreich: Ethikerin fordert Rechtsanspruch auf Hospiz

In Österreich müssen Alternativen zum assistierten Suizid wie Palliativmedizin und Hospizversorgung dringend ausgebaut werden, es brauche auch einen Rechtsanspruch darauf. Das fordert die Ethikerin und Geschäftsführerin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), Susanne Kummer.

In einem Gastkommentar in der Tageszeitung „Kurier" räumt Kummer ein, dass sich der Gesetzgeber mit dem jüngst erarbeiteten Entwurf zum „Sterbeverfügungsgesetz" redlich Mühe gegeben habe, „diesen vom Verfassungsgerichtshof bewirkten Dammbruch" in rechtliche Bahnen zu lenken und Sicherheitsmaßnahmen einzuziehen, um Missbrauch zu verhindern. Die Bioethikerin würdigte positive Ansätze: „Terminale und schwerkranke Menschen in ihren Suizidängsten müssen über Alternativen aufgeklärt werden - von einem Palliativmediziner und einem zweiten Arzt, in der Regel wohl der Hausarzt".

Ein mehrstufiger Prozess und Wartefristen seien vorgesehen. Die Entscheidungsfähigkeit müsse geprüft werden. Mithilfe beim Töten sei kein ärztlicher Auftrag, kein Arzt oder Apotheker dürfe gezwungen werden, bei Selbsttötungen mitzuwirken.

Doch, so Kummer: „Was nützen die besten Hinweise über Alternativen, wenn man gleichzeitig keinen Zugang dazu hat?" Autonomie setze Wahlfreiheit voraus. Es brauche daher einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizversorgung. Unzumutbar sei auch, dass ausgerechnet jene beiden Ärzte, die über Auswege und Alternativen informieren sollen, die Betroffenen zugleich aufzuklären sollen, wie das tödliche Gift und in welcher Dosis es einzunehmen ist. Hier braucht es eine strikte Trennung, fordert die Ethikerin.

Gefährdete Alte

Wo Beihilfe zum Suizid erlaubt ist, zeichne sich klar ab, wer die gefährdetste Gruppe sei, so Kummer: Ältere und Hochaltrige. In der Schweiz würden bereits 88,5 Prozent aller assistierten Suizide von Senioren im Alter von mindestens 65 Jahren begangen. Eine Beschränkung auf die terminale Phase wäre deshalb ein wichtiger Schutz vor Missbrauch, so die Ethikerin.

Die Begutachtungsfrist für das vor einer Woche von der Regierung vorgelegte „Sterbeverfügungsgesetz" endet am 12. November. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.

(kap – gs)

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31. Oktober 2021, 13:15