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Bei einer Veranstaltung des Synodalen Wegs Bei einer Veranstaltung des Synodalen Wegs 

Debatte um Synodalen Weg: Was eine Kirchenrechtlerin antwortet

Vor wenigen Tagen warnte der Theologe Jan-Heiner Tück davor, die Verantwortlichen beim Synodalen Weg wollten demokratische Strukturen durchsetzen, die nicht mit der Verfasstheit der katholischen Kirche vereinbar seien. In einem Gastbeitrag antwortet ihm jetzt die Kirchenrechtlerin Sabine Demel: Eine größtmögliche Beteiligung aller bedeute, „dass diese Beteiligung in geordneter Weise zu gewährleisten ist und nicht dem Zufall oder dem subjektiven Ermessen überlassen werden darf".

Dazu seien rechtlich abgesicherte Strukturen und Institutionen notwendig. Tück hatte kürzlich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung" geschrieben, dass die Verantwortlichen des "Synodalen Wegs" demokratische Strukturen durchsetzen wollten, die nicht mit der Verfasstheit der Katholischen Kirche vereinbar seien. Das angestrebte Konstrukt eines Synodalen Rats als Leitungsgremium zum Beispiel, das paritätisch aus Bischöfen und Laien besetzt sein solle, komme einem kühnen Umbau der Kirchenverfassung gleich". 

Demel erklärte dazu in ihrem Gastbeitrag für das Portal katholisch.de, die Einrichtung und rechtliche Ausgestaltung eines Synodalen Rates, wie ihn ein Forum des Synodalen Weges" vorschlage, sei Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung der Gläubigen und der Leitungsverantwortung der Bischöfe". Es sei richtig, dass kirchliche Erneuerungsprozesse zweifelsohne zuerst und vor allem als geistliche Prozesse der eigenen Bekehrung zu begreifen und zu gestalten sind". Richtig sei aber auch, dass damit keineswegs ausgeschlossen ist, auch die kirchlichen Strukturen in den Blick zu nehmen und zu fragen, ob sie für den Erneuerungsprozess adäquat ausgestaltet sind oder Reformbedarf besteht".

Weiter erläuterte die Theologin:

„Klar ist, dass Synodalität als gemeinsame Verantwortung und Leitungsverantwortung von allen Beteiligten ein hohes Maß an gutem Willen und Rücksichtnahme verlangt“

Klar ist, dass Synodalität als gemeinsame Verantwortung und Leitungsverantwortung von allen Beteiligten ein hohes Maß an gutem Willen und Rücksichtnahme verlangt. Doch wenn dieser gute Wille und diese Rücksichtnahme nicht nur davon abhängen soll, ob der/die Einzelne, sich auf sein bzw. ihr ,synodales Gewissen` ansprechen lässt, dann müssen rechtliche Eckdaten vorhanden sein, durch die die jeweilige Gemeinschaft als Ganze berechtigt, aber auch verpflichtet ist, sich an den wesentlichen Entscheidungen ihrer kirchlichen Gemeinschaft in adäquater Form zu beteiligen. Die zentralen rechtlichen Stichpunkte heißen hier: Repräsentative Vertretung aller nach dem Prinzip der Delegation durch Wahl, repräsentative Vertretung der Inhalte durch die Bündelung der vielen Beiträge sowie Beteiligung der Repräsentanten durch Anhörung, Mitsprache und Mitentscheidung einerseits und begründungspflichtiges Veto der Bischöfe, sobald mit einem Beschluss eine kirchliche Lehre oder eine Rechtsnorm verletzt werden sollte, andererseits."

(katholisch.de/kna - sst)

 

 

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16. November 2021, 15:02
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