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Vorstellung der neuen Bundesregierung mit Olaf Scholz (Mitte) Vorstellung der neuen Bundesregierung mit Olaf Scholz (Mitte) 

D: Neue Koalition will Amt des Missbrauchsbeauftragten stärken

Die neue Regierungskoalition will das Amt des unabhängigen Missbrauchsbeauftragten stärken. Seine Arbeit solle gesetzlich geregelt werden, zudem solle der Amtsinhaber eine Berichtspflicht an den Bundestag bekommen, heißt es in dem Koalitionsvertrag, den die Spitzen von SPD, Grünen und FDP am Mittwoch in Berlin vorstellten.

Derzeitiger Amtsinhaber ist Johannes-Wilhelm Rörig. Er hatte bereits angekündigt, sein Amt niederzulegen, wenn es eine neue Bundesregierung gibt - und zudem eine solche Aufwertung seines Amtes angemahnt.

Weiter heißt es in dem Vertrag, dass die neue Bundesregierung eine kindersensible Justiz stärken wolle. Mit Modellprojekten soll die Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützt werden. Die länderübergreifende Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen solle verbessert werden.

Das Amt des Missbrauchsbeauftragten wurde 2010 mit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche, aber auch in anderen Einrichtungen wie der Odenwaldschule eingeführt. Erste Amtsinhaberin war die frühere Bundesfamilienministerin Christine Bergmann.

Die Parteien müssen das Verhandlungsergebnis noch bestätigen; SPD und FDP wollen dies auf einem Parteitag am ersten Dezemberwochenende machen, die Grünen in einer Urabstimmung in den kommenden zehn Tagen.

Olaf Scholz könnte bald neuer Bundeskanzler werden
Olaf Scholz könnte bald neuer Bundeskanzler werden

Neue Koalition will Verantwortungsgemeinschaft einführen

Die Spitzen von SPD, Grünen und FDP verständigten sich in ihrem Koalitionsvertrag auch auf eine Reform des Familienrechts. Dazu soll das Institut der Verantwortungsgemeinschaft eingeführt werden und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen, heißt es in dem am Mittwoch vorgestellten Koalitionsvertrag.

Weiter heißt es, wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren werde, seien automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart sei. Die Ehe solle nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein.

Auch außerhalb der Ehe soll demnach die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein. Es soll laut Vertrag ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren eingeführt werden, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich klären lassen kann, ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen.

Zudem will die Ampel-Koalition eine Kindergrundsicherung einführen. Mit der finanziellen Unterstützung sollen Familien gestärkt und mehr Kinder aus Armut geholt werden, heißt es in dem Koalitionsvertrag. Zudem sollen die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden.

Die Parteien müssen das Verhandlungsergebnis noch bestätigen; SPD und FDP wollen dies auf einem Parteitag am ersten Dezemberwochenende machen, die Grünen in einer Urabstimmung in den kommenden zehn Tagen.

(kna – mg)

Annalena Baerbock von den Grünen
Annalena Baerbock von den Grünen

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24. November 2021, 16:40