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Sexualisierte Gewalt (Symbolbild) Sexualisierte Gewalt (Symbolbild) 

D: Bistümer zahlen unterschiedlich viel Geld an Missbrauchsopfer

Die Bistümer sind unterschiedlich weit bei Verfahren zur Aufarbeitung und Anerkennung des Leids von Betroffenen sexualisierter Gewalt. Und sie zahlen auch sehr unterschiedliche Summen, ergab eine Datenrecherche der „Frankfurter Allgemeine“ Zeitung und FAZ.net, die Material aus 27 katholischen Bistümern auswertete.

Insgesamt hat sich mit Inkrafttreten des neuen Verfahrens seit Jahresbeginn die durchschnittlich gezahlte Summe für Betroffene sexualisierter Gewalt deutlich erhöht - und zwar auf 15.291 Euro. In den Jahren 2011 bis 2020 waren es im Schnitt 5.909 Euro. Am 1. Januar löste eine neue „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext“ die seit 2011 praktizierte Regelung der materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab. Unter anderem waren dabei höhere Zahlungen bis zu 50.000 Euro beschlossen worden. Die alte Ordnung hatte Summen bis 5.000 Euro in Aussicht gestellt, über die man in Einzelfällen aber hinausgehen konnte.

Breites Spektrum von Zahlungen

Nach einzelnen Bistümern aufgeschlüsselt lagen die durchschnittlichen Zahlungen 2011 bis 2020 zwischen 3.404 (Fulda) und 20.000 Euro (Görlitz). Seit Anfang 2021 lagen sie zwischen 4.900 (Osnabrück) und 50.500 Euro (Limburg). Insgesamt wurden gemäß der alten Ordnung 2.060 Anträge in den Bistümern bearbeitet und insgesamt 12,2 Millionen Euro ausgezahlt. Nach der neuen Ordnung wurden bisher 7,1 Millionen Euro an 468 Betroffene ausgezahlt, wobei gut zwei Drittel der bisher 1.427 neuen Anträge noch nicht bearbeitet wurden.

Der Erhebung zufolge ist diese Zahl fast sechs Mal so hoch wie 2020, als es 250 Anträge gab. Zu den Gründen für den Anstieg gehört sicher, dass die Bischöfe alle, die bereits Leistungen erhalten hatten, aufgefordert hatten, nochmals einen Antrag zu stellen. 842 der 1.427 Anträge, also fast 60 Prozent, sind Zweitanträge.

Aus der Erhebung geht außerdem hervor, dass in Einzelfällen deutlich mehr Geld gezahlt wurde. Die höchsten Einzelzahlungen gab es demnach in Bamberg (140.000) und Essen (80.000 Euro). Auch andere Bistümer wie Hildesheim, Regensburg, München-Freising und Speyer zahlten in Einzelfällen rund 50.000 Euro.

Gutachten und Unabhängige Kommissionen

Beim Blick auf andere Elemente der Aufarbeitung zeigen sich in der Umfrage ebenfalls große Unterschiede: Demnach gibt es bisher in 13 der 27 Bistümer eigene Gutachten zu Missbrauch. In 14 Bistümern ist eine Unabhängige Kommission eingerichtet, in 13 ist sie noch in Planung. Betroffenenbeiräte gibt es laut Umfrage in bisher 7 Bistümern, in 15 Bistümern sind sie in Planung.

(kna/faz/faz.net – pr)

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29. November 2021, 13:37