D: EKD will Betroffene stärker unterstützen
So soll das kirchliche Disziplinarrecht verschärft werden, wie es darin heißt. Das Kirchenamt der EKD solle die entsprechenden Rechtsnormen prüfen und ergänzen. Besonders im Blick seien dabei besondere Schutzmaßnahmen und gesonderte Begleitungs- und Informationsrechte.
Beteiligung von Betroffenen
Zudem solle die Beteiligung von Betroffenen neu ausgerichtet werden, und sie sollen die Möglichkeit erhalten, sich auf einer Internetplattform zu vernetzen. Die Arbeit der unabhängigen Fachstelle zur Aufarbeitung von Missbrauch solle verstetigt werden.
Vorausgegangen war den Beschlüssen eine massive Kritik von Betroffenen. Sie hatten der evangelischen Kirche unter anderem eine mangelnde Beteiligung an der Aufarbeitung vorgeworfen und einen „radikalen Wandel“ gefordert. Wegen verschiedener Konflikte hatte die EKD im vergangenen Jahr den Betroffenenbeirat ausgesetzt. Dazu soll nach Angaben der Kirche Expertise über Verbesserungen bei der Beteiligung eingeholt werden.
(kna – pr)
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