D: Gebetstag für Betroffene sexuellen Missbrauchs
Papst Franziskus veranlasste den Gebetstag, der stets in zeitlicher Nähe zum „Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ (18. November) stattfindet, erstmals im Jahr 2015. Heuer wird empfohlen, den Tag im Zeitraum zwischen dem 33. Sonntag im Jahreskreis (14. November 2021) und dem Christkönigsfest (21. November 2021) zu begehen.
„Haben Verpflichtung gegenüber Betroffenen sexueller Gewalt“
Als Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes ermutigte Bischof Stephan Ackermann in einer Presseaussendung der Deutschen Bischofskonferenz Pfarrgemeinden und Verbände, den Gebetstag erneut zu nutzen: „Das Thema sexueller Missbrauch lässt uns nicht los. Wir haben eine Verpflichtung gegenüber den Betroffenen sexueller Gewalt im kirchlichen Kontext.“
Gleichzeitig, so Bischof Ackermann, sei es ein gutes Zeichen, Räume für das Gebet zu öffnen und der Trauer und dem Schmerz Raum zu geben. Selbstverständlich sei das Gebet nicht dazu da, von der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der Kirche abzulenken, „aber für uns als Christinnen und Christen gehört das Gebet dazu: die Bitte um Vergebung, die Bitte um Stärkung, die Bitte um Zuversicht“. Ackermann bekräftige außerdem die Wichtigkeit, auf die Kraft des Gebetes zu vertrauen. „Denn es gibt Situationen, in denen wir mit unseren Möglichkeiten an Grenzen stoßen“.
Lob für kirchliche Initiativen
Bischof Ackermann sieht die Schritte, die bereits bei der Aufklärung zum Thema sexuellem Missbrauch von der Bischofskonferenz und den einzelnen Bistümern gemacht wurden, durchwegs positiv. Auch würdigt er die verschiedenen Initiativen in Pfarrgemeinden, die einen Ort der Erinnerung eingerichtet haben: „Davon wünsche ich mir noch mehr, damit das Geschehene nicht vergessen wird und ein solcher Ort uns mahnt, hinzuschauen und präventiv zu handeln. Solche Orte des Gedenkens, der Trauer und der Stille können helfen – und auch zum Gebet einladen.“ Mit dem Gebetstag solle ein bewusstes Zeichen für die Anerkennung des Leids und Solidarität mit den Betroffenen des sexuellen Missbrauchs gesetzt werden, so Bischof Ackermann.
Überdies kündigte das Erzbistum Köln für den 18. November, dem offiziellen „Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“, einen Bußgottesdienst im Kölner Dom an. Der Gottesdienst soll ein „Zeichen der Anerkennung von Schuld und Versagen der Kirche von Köln in Bezug auf sexualisierte Gewalt“ sein, hieß es von Seiten des Erzbistums.
(pm – gh)
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