Österreich: „3G-Regel“ auch an kirchlichen Arbeitsplätzen
Ohne zumindest getestet zu sein, darf demnach seit Anfang der Woche kein Büro- oder Betriebsgebäude betreten werden, bei dem kein Kontakt mit anderen ausgeschlossen werden kann. Bis inklusive 14. November gilt jedoch eine Übergangsregelung, bei der ohne „3G-Nachweis“ gearbeitet werden darf, wenn durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird. Das gilt auch für kirchliche Arbeitsstätten, für zentrale Einrichtungen wie auch alle Pfarreien.
„3G-Nachweis“ für alle Mitarbeiter Pflicht
In der Erzdiözese Wien hat Generalvikar Nikolaus Krasa in der vergangenen Woche in einer Aussendung an Priester, Diakone und Ordensmitglieder, die im Rahmen eines Gestellungsvertrages in der Erzdiözese Wien und in ihren Einrichtungen tätig sind, mitgeteilt, dass auch für sie die „3G-am-Arbeitsplatz-Regel“ gilt.
Alle Angestellten, aber auch Arbeitgeber, dürfen nur mit einem gültigen „3G-Nachweis“ Arbeitsorte aufsuchen, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht auszuschließen sind. Das sind etwa der Kirchenraum, das Pfarrbüro oder Gruppenräume. Analog zur staatlichen Verordnung kann auch hier bis inklusive 14. November der „3G-Nachweis“ entfallen, wenn eine FFP2-Maske getragen wird.
Sind Priester, Diakone oder Ordensmitglieder auch Vorgesetzte, so gelten für sie auch die entsprechenden Pflichten, wie etwa sicherzustellen, dass keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ohne „3G-Nachweis“ die Arbeitsstätten betreten. Sollten sich Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter den Anordnungen widersetzen, so soll der Vorfall an das Ordinariat gemeldet werden, heißt es in dem Brief. Ähnliche Regelungen gelten auch in den anderen Diözesen.
Zahl der Corona-Fälle steigt dramatisch
Für die Teilnahme an Messfeiern ist ein „3G-Nachweis“ nach wie vor nicht verpflichtend. Zuletzt stiegen die Infektionszahlen in Österreich sprunghaft an. Am Freitag wurden innerhalb eines Tages nach Angaben von Gesundheits- und Innenministerium 9.388 neue Infektionen gemeldet, der höchste Wert dieses Jahres und nur geringfügig niedriger als der Rekord seit Beginn der Pandemie, der vor etwa einem Jahr mit 9.586 bestätigten Fällen erreicht wurde.
(kap – gh)
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