Österreich: Kritik an Regierungsvorlage zu Sterbeverfügung
Es sei „unverständlich, dass die geplante Novelle zu § 78 StGB bloß darauf abstellt, dass die Beihilfe zur Selbsttötung bei Vorliegen einer entsprechenden Krankheit und ärztlicher Aufklärung straffrei sein soll, die Straffreiheit jedoch nicht an das Vorliegen einer Sterbeverfügung im Sinne des geplanten Gesetzes anknüpft", heißt es dazu in einer Kathpress vorliegenden Stellungnahme des Präsidenten des Katholischen Laienrats (KLRÖ), Wolfgang Mazal, und des Präsidenten der Arbeitsgemeinschaft der Katholischen Verbände (AKV), Matthias Tschirf.
Die im Entwurf zur Absicherung des freien, selbstbestimmten, informierten und dauerhaften Willensentschlusses vorgesehenen Schutzmaßnahmen würden für die Strafbarkeit des assistierten Suizids weitgehend wirkungslos werden, wenn Beihilfe zum Suizid auch ohne Vorliegen einer Sterbeverfügung straflos sein könnte. Dadurch würde „ein Einfallstor in eine Handhabung des assistierten Suizids eröffnet", das nicht nur erklärten Intentionen des Entwurfs eines Sterbeverfügungsgesetzes widerspricht, sondern auch den vom VfGH vorgegebenen engen Grenzen des assistierten Suizids.
Scharfe Kritik der Laienorganisationen
Der KLRÖ ist die österreichweite repräsentative Plattform der Gemeinschaften des organisierten Laienapostolats. Seit heuer steht der an der Uni Wien lehrende Jurist Mazal an der Spitze des höchsten Laiengremiums in der Katholischen Kirche. Der AKV wiederum gehören knapp 20 katholische Organisationen an, darunter der Cartellverband, die Sportunion, der Mittelschüler-Kartell-Verband und die Christliche Lehrerschaft. Der Jurist und Ex-Politiker Tschirf ist seit einem Jahr Präsident der AKV.
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