Entschädigungen wegen Missbrauch: „Etappenziel erreicht“
Jetzt hat die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) neue Eingangs- und Bearbeitungszahlen bekanntgegeben. Insgesamt seien seit Beginn des Jahres bis Ende November 1.509 Anträge eingegangen und davon bisher 519 beschieden worden.
Die Zahlen und der Verlauf werden auf der Internetseite www.anerkennung-kirche.de in der Rubrik Zahlen und Fakten monatlich aktualisiert; ein Statement von diesem Dienstag spricht davon, dass „nach der Aufbauphase der Kommission und der Geschäftsstelle im Laufe des Jahres“ jetzt die Dynamik „erheblich“ gestiegen sei.
„Ein Drittel aller eingegangenen Anträge haben wir nun geschafft“
„Durch die vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene weitere personelle Aufstockung der Geschäftsstelle, die Ausweitung der UKA und durch die neuen benannten Mitglieder wird eine dritte Kammer als Gremium eingerichtet werden können, sodass eine weitere Verkürzung der Bearbeitungsdauer zu erwarten ist. Betroffene, deren Anträge zwischen Januar und April 2021 eingereicht wurden und – auch mit Rücksicht auf notwendige Priorisierung von Eilfällen – noch nicht bearbeitet werden konnten, erhalten bis Jahresende eine Nachricht mit einer zeitlichen Perspektive, ob im ersten oder zweiten Quartal 2022 mit einer Entscheidung zu rechnen ist“, so das Statement, das die Deutsche Bischofskonferenz weiterverbreitete.
„Wir haben erstmals mehr als 100 Anträge in einem Monat entscheiden können“, so die Vorsitzende der UKA, Margarete Reske. „Ein Drittel aller eingegangenen Anträge haben wir nun geschafft. Die Zahl der noch zur Bearbeitung vorliegenden Anträge befindet sich mit 990 jetzt unter der Tausendergrenze. Dieses wichtige Etappenziel wollten wir unbedingt erreichen.“
Weisungsunabhängig
Die Mitglieder der UKA stehen in keinem Anstellungs- und Abhängigkeitsverhältnis zur katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig. Die UKA nimmt grundsätzlich nur von kirchlichen Institutionen oder den dort benannten Ansprechpersonen übersandte Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids von sexuellem Missbrauch Betroffener entgegen und entscheidet über die Höhe der Leistungen, die ausgezahlt werden. Die UKA ist bundesweit tätig, sodass es bundesweit im Sinne einer Gleichbehandlung zu vergleichbaren Entscheidungen kommt.
(pm – sk)
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