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Ordensfrau in einem Krankenhaus Ordensfrau in einem Krankenhaus 

Österreich: Keine Suizid-Assistenz in Ordensspitälern

Die Ordenskonferenz und Caritas Österreich haben eine Rahmenordnung für den Umgang mit Wunsch nach assistiertem Suizid in kirchlichen Pflegeeinrichtungen erarbeitet. Der Umgang mit Sterbewünschen sei schon jetzt Teil des Alltags auf Palliativstationen.

Christian Lagger ist Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Ordensspitäler. Er hat den Umgang kirchlicher Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit der ab 2022 bestehenden Möglichkeit des assistierten Suizids erläutert und zwar im Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ (Samstag). Darin verwies der Geschäftsführer des Krankenhauses der Elisabethinen in Graz auf eine von Caritas und Ordensgemeinschaften erarbeitete entsprechende Rahmenordnung. Menschen, die etwa auf eine Palliativstation kommen, werde man von vornherein „transparent machen und um Verständnis bitten, dass das keine Möglichkeit ist, die bei uns gelebt wird“, so Lagger. „Die Menschen werden von Anfang an wissen, in welches Haus sie kommen.“ Sei ein Suizidwilliger bereits da, werde man sagen: „Wir tun alles, um Sie gut zu begleiten, aber diesen Punkt können wir nicht erfüllen.“

„Wir werden ihn bitten, mit seinem sozialen Umfeld zu klären, wie er den Wunsch verfolgen kann“, fügte Lagger hinzu. Externe Sterbebegleiter von außen werde es in den kirchlichen Einrichtungen jedenfalls nicht geben. „Wir werden das weder anbieten noch wollen wir, dass das in unseren Häusern stattfindet. Das entspricht dem Gesetz. Juristische Personen können nicht gezwungen werden, etwas zuzulassen, was ihrem Wertekontext widerspricht“, betonte der Vorsitzende der ARGE Ordensspitäler.

Und wenn einer beharrlich ist...

Menschen, die in ihrem Suizid-Wunsch beharrlich seien, würden Wege außerhalb von Räumlichkeiten in kirchlicher Trägerschaft finden, meinte Lagger; man könne und wolle aber etwa auch nicht jeden Verwandtenbesuch kontrollieren: „Im Krankenzimmer herrscht zu Recht Privatheit und auf Palliativstationen gibt es meist Einzelzimmer. Was in deren Intimität passiert, das entzieht sich unserer Kontrolle.“

Vieles im Zusammenhang mit dem neuen Suizid-Assistenz-Gesetz werde sich laut Lagger auch erst in den kommenden Monaten, also in den „real life situations“ zeigen, so der Ordensspitäler-Vorsitzende: „Wir wissen vieles nicht, wir werden Erfahrungen sammeln. Klar ist aber: Wir werden die Menschen nicht allein lassen.“ So gehörten Sterbewünsche schon jetzt zum Alltag auf Palliativstationen.

Als gesamtgesellschaftlich wesentlich erachtet der Experte auch die Sicherstellung der Absicherung des freien Willens im Zusammenhang mit Assistenz beim Suizid. „Wie gehen wir als Gesellschaft damit um, dass es oft Ältere sind, die nicht wegen Schmerzen, sondern wegen Einsamkeit sterben wollen“, hielt Lagger fest. Hier seien auch die Orden gefordert - und zwar nicht nur im Spital oder im Hospiz. Als Vorbild verwies Lagger etwa auf die deutsche Initiative „Caring Community Köln“, eine Steuerungsgruppe von Stadt, Spital und Vereinen rund ums Thema Sterben und schwere Erkrankungen.

(kap – mg)

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18. Dezember 2021, 11:41