D: „Keine Kündigung wegen Outing“
Im Zuge der Outing-Initiative #OutInChurch war zuvor in verschiedenen Bistümern der Wunsch nach einer Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechtes geäußert worden. 125 in der Kirche tätige, nicht heterosexuelle Menschen hatten ihre sexuelle Orientierung in einer Fernsehdokumentation und ihre Ängste offengelegt.
In einer Presseaussendung von diesem Donnerstag bekräftigte Generalvikar Hardt, „dass keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter befürchten muss, allein aufgrund der Offenlegung ihrer beziehungsweise seiner sexuellen Orientierung oder der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen zivilrechtlichen Ehe gekündigt zu werden“. Er betonte zugleich, dass er sich „für eine zügige Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts einsetzt“.
Ähnlich hatte sich in diesen Tagen etwa auch der Generalvikar in Würzburg, Jürgen Vorndran, geäußert. Verschiedene deutsche Bischöfe hatten die Initiative #OutInChurch begrüßt.
(pm – pr)
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