D: Bischöfe wollen Missbrauch von Erwachsenen ahnden
Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf forderte zudem eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts. Seelsorge sei vergleichbar mit Behandlungs- und Therapiesituationen. Außerdem sollen die Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch entsprechend angepasst werden.
„Das Bewusstsein, dass sexualisierte Gewalt durch Kleriker und andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirche auch nach der Volljährigkeit vorkommt und streng zu ahnden ist, muss in der Kirche weiterwachsen“, sagte Kohlgraf, der Vorsitzender der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz ist. „Natürlich müssen Schutzkonzepte nachgeschärft werden.“
Erstmals nimmt damit nach Aussage des Mainzer Bischofs eine Verlautbarung der Bischofskonferenz den sexuellen Missbrauch von Erwachsenen in den Blick. Dies gelte auch für den geistlichen Missbrauch. Es brauche diözesane Richtlinien zum Schutz vor solchen Taten in allen Seelsorgekontexten. Außerdem soll es eigene Beauftragte geben.
Unter geistlichem Missbrauch versteht das Papier, dass Seelsorgende Menschen manipulieren und so von sich abhängig machen. Das entgegengebrachte Vertrauen werde ausgenutzt und benutzt für eigene geistliche und materielle Interessen, heißt es.
Zuletzt hatten im Zusammenhang mit geistlichem Missbrauch die Fälle der Gemeinschaften „Totus Tuus“ (Ganz Dein) in der Diözese Münster sowie der „Katholischen Integrierten Gemeinde“ in der Erzdiözese München und Freising für Schlagzeilen gesorgt. Beide wurden von den jeweiligen Ortsbischöfen aufgelöst. Vorausgegangen waren kirchenrechtliche Untersuchungen, nachdem ehemalige Mitglieder Vorwürfe gegen die Gemeinschaften erhoben hatten.
Weiheamt für Frauen nicht ausgeschlossen
Das Wort der Bischöfe zur Seelsorge erwähnt das Weiheamt der Frau zwar nicht, schließt es aber auch nicht explizit aus. „Wenn es zu dieser Entscheidung käme, müsste das Papier nicht umgeschrieben werden“, sagte der Vorsitzende der Pastoralkommission, der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf, am Dienstag bei der Frühjahrsvollversammlung in Vierzehnheiligen. In dem Text ist lediglich von Seelsorgerinnen und Seelsorgern die Rede.
Das Papier selbst wolle definieren, was die katholische Kirche unter Seelsorge verstehe. Das geschehe, um Partnerinnen und Partnern außerhalb der Kirche dies deutlich zu machen. Zudem solle das erste Wort der deutschen Bischöfe zum Thema Seelsorge helfen, Qualitätsstandards zu etablieren und deren Überprüfung zu ermöglichen.
In dem Schreiben widmen sich die Bischöfe auch den Veränderungen in der Seelsorge. So müsse Seelsorge heute auch andere Professionen, etwa aus der Sozialarbeit, einbeziehen und könne nur im Team geschehen, betonte der Fuldaer Bischof Michael Gerber. Er ist in der Bischofskonferenz der Vorsitzende für Geistliche Berufe. Diese Teams könnten auch von Frauen geleitet werden. „Im Team wächst so auch eine neue Kultur von Leitung in einer synodalen Kirche.“ Ebenfalls hervorgehoben werden ökumenische Kooperationen, wie es sie etwa bei der Telefonseelsorge gibt.
(kap/kna – mg)
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