Nach Münchner Missbrauchs-Gutachten: Prälat Wolf entpflichtet
Dies teilte das Erzbistum am Montag mit. Zugleich kündigte Marx demnach an, er werde die bayerischen Bischöfe um ihre Zustimmung zur Entpflichtung Wolfs als Leiter des Katholischen Büros bitten.
„Ich anerkenne, dass mir eine gewichtige Rolle in der Erzdiözese und in der katholischen Kirche in Bayern und darüber hinaus zugekommen ist und damit von mir persönlich Verantwortung zu übernehmen ist. Daher habe ich den Vorsitzenden der Freisinger Bischofskonferenz gebeten, die Aufgaben des Leiters des Katholischen Büros Bayern in andere Hände zu geben, damit deren Erfüllung unbelastet von im Raum stehenden Vorwürfen ermöglicht wird. Dasselbe gilt für das Amt des Offizials", heißt es in einer Stellungnahme des Prälaten zum Münchner Missbrauchsgutachten, die auf den 23. März datiert ist und die auf der Internetseite des Erzbistums München einsehbar ist. Prälat Wolf erklärt dort zudem: „Jedes Opfer sexuellen Missbrauchs – gleich welcher Schwere – war ein Opfer zu viel: Es darf nicht sein, dass sexueller Missbrauch geschieht, nirgends und schon gar nicht im Raum der Kirche. Ich bin mir meiner eigenen Verantwortung in diesem Zusammenhang bewusst und stehe auch dafür ein."
Wolf ließ Ämter seit Missbrauchsgutachten ruhen
Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, dankte Wolf in seiner Antwort für „diese weitgehende und respektable Entscheidung, durch die Sie persönlich Verantwortung übernehmen in Bezug auf den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Bereich der Erzdiözese“.
Nach der Ende Januar erfolgten Veröffentlichung des externen Gutachtens zum sexuellen Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising hatte Wolf seine Ämter und Aufgaben ruhen lassen. Mit seinem mit Datum vom 23. März vorgelegten Gesuch um Entpflichtung sandte Prälat Wolf Kardinal Marx auch eine fast 20-seitige Zusammenfassung seiner Prüfung des Gutachtens, welches die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl vorgelegt hatte.
(pm - sst)
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