Stift Klosterneuburg: Kirchenrechtliche Untersuchung abgeschlossen
Der abschließende Bericht enthält demnach die Feststellung von Versäumnissen der früheren Stiftsleitung im Blick auf die Unterbindung bzw. Aufarbeitung von Missbrauchsfällen sowie sexuellen Fehlverhaltens von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern des Stiftes. Daher sei dem emeritierten Propst Bernhard Backovsky eine kirchenrechtliche Monitio (Ermahnung) erteilt worden.
Backovsky selbst hielt in der Aussendung wörtlich fest: „Ich bedaure zutiefst, dass es in meiner Amtszeit zu sexuellen Fehlverhalten durch Mitglieder unserer Ordensgemeinschaft kam. Es lag nie in meiner Absicht, Fehlverhalten zu vertuschen. Ich habe in meiner langen Amtszeit großes Bemühen um meine Gemeinschaft und das ganze Stift Klosterneuburg gezeigt.“ Durch das Ergebnis der kirchenrechtlichen Untersuchung und Neubewertung sehe er klarer und bewusster. „Ich entschuldige mich bei den Opfern und bitte für meine Versäumnisse aufrichtig um Verzeihung“, so Backovsky.
Um dem Aufbruch der Stiftsgemeinschaft und dem anstehenden Entwicklungsprozess den nötigen Raum zu geben, werde sich Backovsky für eine angemessene Zeit aus der Gemeinschaft des Konvents zurückziehen, hieß es in der Mitteilung weiter.
„Die kirchenrechtliche Untersuchung ist nun abgeschlossen und die Vergangenheit ist aufgearbeitet“, so Bischof Clemens: „Nach diesen turbulenten Zeiten kann der Blick wieder in die Zukunft auf die neuen Herausforderungen gerichtet werden.“ Der durch den Päpstlichen Delegaten beauftragte und von Administrator Prälat Maximilian Fürnsinn begonnene Prozess der Vergemeinschaftung und der Neuausrichtung des Stiftes werde weitergeführt.
Seit Herbst 2021 würden bereits Präventionsschulungen mit allen Mitarbeitern und Chorherren des Stiftes Klosterneuburg durchgeführt, die in regelmäßigen Abständen mit unterschiedlichen Inhalten weiter stattfinden. In einem nächsten Schritt gelte es nun, das Ausbildungsprogramm für das Noviziat zu überarbeiten, teilte das Stift mit.
Infolge der im Sommer 2020 durchgeführten Apostolischen Visitation des Augustiner-Chorherrenstiftes Klosterneuburg hatte die Kongregation für die Institute geweihten Lebens und die Gesellschaften apostolischen Lebens eine kirchenrechtliche Untersuchung angeregt. Um den Sachverhalt im Detail zu prüfen, gab Bischof Clemens eine kirchenrechtliche Untersuchung durch einen unabhängigen Kirchenrechtler in Auftrag, die im November 2021 erfolgte.
(kap – cs)
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