Ö: „Erster Schritt“ für Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen
Auch die Ankündigung, die Tagsätze in der Grundversorgung erhöhen zu wollen, lobte er in einer Aussendung am Freitagabend: „Die rechtliche Sicherheit ermöglicht den Betroffenen, den Behörden und den Hilfsorganisationen eine gewisse Planungssicherheit.“ Dies sei ein erster, wichtiger Schritt für die Ankunft der vom Krieg vertriebenen Menschen hier in Österreich, „dem aber noch viele weitere folgen werden müssen“.
Die Verordnung lasse in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt noch zentrale Fragen offen, die möglichst rasch einer Klärung bedürfen, so Landau weiter: Es sei zu befürchten, „dass es für Geflüchtete aus der Ukraine in der Praxis sehr schwer ist, tatsächlich in den Arbeitsmarkt einzusteigen“. Bestehende Hürden wie etwa ein potenziellen Arbeitgebern abverlangter Beschäftigungsbewilligungsantrag sollten wegfallen. Außerdem würde man nach der aktuellen Regelung mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 110 Euro den Anspruch auf Unterbringung in der Grundversorgung verlieren, ohne dass eine Wohnmöglichkeit rechtzeitig organisiert werden konnte, gab Landau zu bedenken. Zudem wäre es sinnvoll, Erleichterungen für jene Geflüchtete zu schaffen, die in Mangelberufen tätig werden könnten.
Sprachkurse, Kinderbetreuung, psychosoziale Hilfe
Zu den vorgesehenen Servicepoints, die eine Bündelung verschiedener Behördenwege zugunsten rascher Integration ermöglichen sollen, merkte der Caritas-Chef an: Hier gelte es Doppelungen zu vermeiden, bestehende Strukturen zu stärken und Kapazitäten auszubauen, um eine umfassende Unterstützung zu ermöglichen: „Neben dem Zugang zum Arbeitsmarkt ist es vor allem auch wichtig, ausreichend Angebot an Sprachkursen, Kinderbetreuung und psychosozialer Unterstützung anzubieten“, betonte Landau.
Begrüßt wurden von ihm die im Bildungsbereich bereits gesetzten Maßnahmen: „Neben dem Schulbesuch ist es wichtig, dass Kinder aus der Ukraine auch vollen Zugang zur Lehre erhalten.“ Und die Kinder und Jugendlichen müssen neben Deutsch- auch entsprechenden Ukrainisch-Unterricht erhalten. Das Erlernen von Deutsch als Fremdsprache setze auch eine entsprechende Kompetenz in der Muttersprache voraus; zudem hofften viele auf eine Rückkehr in ihre ukrainische Heimat.
Nicht nur Ukrainern Schutz bieten
Nach wie vor offen bleibt laut Landau die Frage zum Umgang mit jenen Flüchtlingen, die - weil ohne ukrainische Staatsbürgerschaft - keinen vorübergehenden Schutz laut der Verordnung erhalten: „Es wäre wünschenswert und sinnvoll gewesen, dass auch Drittstaatenangehörige, die jetzt flüchten mussten, und nicht sicher in ihre Heimatländer zurückkehren können, von der Regelung umfasst sind.“ Auch Caritas-Generalsekretärin Anna Parr hatte noch vor dem Parlamentsbeschluss Rechtssicherheit für alle aus der Ukraine Geflüchteten gefordert, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Flucht sowie ihrer Nationalität.
Es gelte, die Regelungen an der Realität des Krieges zu orientieren und vor allem auch Solidarität mit den Nachbarländern der Ukraine zu beweisen, so Landau. Wichtig wäre es jedenfalls, von Dublin-Rückführungen abzusehen: „Niemandem wäre gedient, wenn man Menschen etwa zur Durchführung von Verfahren nach Polen oder Rumänien zurückschickt, die selbst extrem gefordert sind“, betonte Landau.
(kap – pr)
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