D: Missbrauchsbetroffener verklagt emeritierten Papst
Der Kläger ist den Angaben zufolge ein Opfer des Priesters Peter H. Der Berliner Anwalt Andreas Schulz habe die Klage beim Landgericht Traunstein eingereicht, berichten an diesem Mittwoch „Correctiv“, „Die Zeit“ und der Bayerische Rundfunk (BR).
Sein Mandant wolle erreichen, dass ein weltliches Gericht feststelle, dass Benedikt XVI. dem Betroffenen den Schaden ersetzen müsse, berichten die Medien unter Berufung auf die Klageschrift des Anwalts. Diese wirft Joseph Ratzinger vor, er habe in seiner Münchner Zeit als Erzbischof „verantwortlich zugestimmt“, den Geistlichen H. wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum die sexuellen Übergriffe durch H. bekannt gewesen seien.
Der emeritierte Papst hatte dies stets bestritten und auch den Vorwurf zurückgewiesen, er sei an der Entscheidung zur erneuten Einsetzung des aus Essen nach München gewechselten Geistlichen beteiligt gewesen. Joseph Ratzinger habe weder Kenntnis davon gehabt, dass der Priester ein Missbrauchstäter war, noch dass dieser in der Seelsorge eingesetzt wird, wiesen Mitarbeiter des emeritierten Papstes bereits im Februar in einem „Faktencheck“ Vorwürfe zurück, die im Münchner Missbrauchsgutachten formuliert worden waren. Benedikt XVI. habe zwar an einer Ordinariatssitzung teilgenommen, bei der es unter anderem um den Fall Peter H. ging, dabei sei aber nicht von Missbrauch die Rede gewesen.
Peter H. war in den 1970er Jahren im Bistum Essen übergriffig geworden und zu einer Therapie nach München geschickt worden, wo er erneut Missbrauch beging. 1986 verurteilte ihn ein Gericht wegen Vergehen an mehreren Jungen zu einer Bewährungsstrafe. Von seinen Ämtern entbunden wurde er allerdings erst 2010.
(vatican news/Agenturen – pr)
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