Bistum Münster: Rom bestätigt Auflösung von „Totus Tuus"
Bischof Genn hatte am 4. November ein Dekret unterzeichnet, dass „Totus Tuus" kein nach dem Kirchenrecht anerkannter kirchlicher Verein mehr sei. Der Vereinigung wurde jede Form von Veranstaltungen oder Aktivitäten im Bistum Münster verboten. Grund sei geistlicher Missbrauch in der Vereinigung, teilte das Bistum Münster damals mit.
„Totus Tuus" hatte gegen die Entscheidung von Bischof Genn beim Vatikan-Dikasterium für Laien, Familie und das Leben Rekurs eingelegt. Alle Punkte wurden laut der Mitteilung des Bistums Münster vom Vatikan zurückgewiesen. Unter anderem wird demnach in dem vatikanischen Dekret betont, dass die Begründung, die Bischof Genn für die Auflösung des Vereins gegeben hat, ausreichend war. Die Fakten, die der Bischof zur Begründung der Auflösung aufgeführt hatte, würden vom Dikasterium bestätigt und als „schwerwiegender Schaden“ gewertet.
Visitation und Aufarbeitungsprozess
Zudem wird auch das Verfahren, das das Bistum Münster gewählt hatte, vom Dikasterium bestätigt. Vor der Auflösung hatte es im Bistum Münster eine Visitation sowie einen fast zweijährigen Gesprächs- und Aufarbeitungsprozess gegeben.
„Totus Tuus" war im Bistum Münster als privater Verein von Gläubigen seit 2007 kirchlich anerkannt und deutschlandweit aktiv. Die Gemeinschaft, die bis zu ihrer Auflösung unter der Aufsicht von Bischof Genn stand, hatte nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt der Auflösung 135 Mitglieder.
(pm - sst)
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