D: Papst entlässt Priester aus dem Klerikerstand
Der Mann sei des sexuellen Missbrauchs an mehreren Minderjährigen schuldig. Nach staatlichem Recht konnte er nicht verurteilt werden, so das Bistum in einer Erklärung. Die Entscheidung des Papstes sei „zum 11. April 2022 rechtskräftig geworden und endgültig“.
Gegen den Priester waren zwei kirchenrechtliche Voruntersuchungen geführt worden. Die erste Voruntersuchung bezog sich auf Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs in den 1980ern und Anfang der 1990er Jahre; zu dem Zeitpunkt war der Mann als Pfarrer tätig. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe untersucht und die Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt.
Nach erstem Verfahren nur Verbot der öffentlichen Ausübung des Priesteramts
Die Voruntersuchung endete 2013 mit der Feststellung der Schuld und mündete, angeordnet von der römischen Glaubenskongregation, daher in ein außergerichtliches kirchliches Strafverfahren. Bevollmächtigt durch die Glaubenskongregation verfügte Bischof Stephan Ackermann zum Abschluss des Strafverfahrens 2015 die Entlassung aus dem Klerikerstand.
Dagegen legte der Priester nach Darstellung des Bistums zweimal bei der Glaubenskongregation Berufung ein, woraufhin am Ende das höchste Gericht innerhalb der Kongregation diese Entscheidung 2017 in ein dauerhaftes Verbot der öffentlichen Ausübung des priesterlichen Dienstes umwandelte.
Zweites Verfahren begann 2019
Nachdem im Sommer 2019 weitere Vorwürfe gegen den Priester bekannt wurden, leitete der Bischof erneut eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein. Wiederum wurde die Staatsanwaltschaft informiert, führt das Bistum Trier in seiner Erklärung aus. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen aber wegen des Verfahrenshindernisses der Verjährung ein.
Die neuen Vorwürfe bezogen sich auf die frühen 1980er Jahre. Auch die zweite kirchenrechtliche Voruntersuchung stellte die Schuld des Priesters fest. Das Ergebnis leitete Bischof Ackermann Ende 2020 an die römische Glaubenskongregation weiter und erneuerte sein Votum, den Mann aus dem Klerikerstand zu entlassen. Nach Prüfung durch die Glaubenskongregation und auf deren Vorschlag hin hat Papst Franziskus nun den Priester per Strafdekret aus dem Klerikerstand entlassen.
Seit 2010 fünf Priester des Bistums wegen Missbrauchs laisiert
Die Betroffenen sowie die Pfarreien, in denen der Mann tätig war, sind nach Angaben des Bistums über die Entscheidung des Papstes informiert worden. Die Betroffenen hätten finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten.
Papst Franziskus hatte ebenfalls im April einen weiteren Ruhestandspriester des Bistums auf dessen eigenen Antrag wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen. Damit sind nach Bistumsangaben seit 2010 fünf Priester des Bistums Trier wegen Vergehen des sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen worden.
(bistum trier – sk)
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