Voderholzer: Opferperspektive auch bei Abtreibungsdebatte einnehmen
„In der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs mussten vor allem wir Bischöfe lernen, die Opferperspektive einzunehmen, oft leider erst auf Druck der Medien und der Öffentlichkeit“, erklärte Voderholzer in einem Beitrag für den katholischen Privatsender „Radio Horeb“. Dieser wurde am 6. September ausgestrahlt und ist nun im Wortlaut auf der Internetseite des Bistums Regensburg nachzulesen.
Den Blickwinkel zu ändern, sei sehr wichtig gewesen, so der Bischof. Denn erst wenn ein gewaltsames Geschehen aus der Perspektive des Schwächeren betrachtet werde, erkenne man seine „wahre Grausamkeit“. Diese Erkenntnis klinge trivial, bei der Abtreibung aber weigere man sich allerdings oft, sie anzuwenden. „Es ist eben nicht nur so, dass eine Frau oder ein Paar eine Schwangerschaft abbricht“, erinnerte Voderholzer. Bei dem Wort „Schwangerschaftsabbruch“ handle es sich um eine ideologische Verkürzung. Der Embryo sei nicht ein neues und weiteres Organ der Mutter. Es handle sich vielmehr um ein eigenständiges menschliches Wesen mit allen Potenzialen für ein Leben.
Klares Bekenntnis zum Lebensschutz gefordert
Werde es getötet, werde ihm jede Chance auf eine selbstbestimmte Zukunft, auf das Erleben eigener „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst" geraubt, mahnte der Bischof. Seinen Worten zufolge fordert die derzeitige Politik die Christen erneut heraus, „dass wir uns klar zum Lebensschutz bekennen“. Doch nicht erst der christliche Glaube verlange diesen. Für den Lebensschutz die Stimme zu erheben, gebiete die Vernunft und das natürliche Sittengesetz. Darüber hinaus halte das Grundgesetz fest, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. Sie zu achten und zu schützen sei Verpflichtung der staatlichen Gewalt.
Voderholzer verwies auf Artikel 2 des Grundgesetzes, wonach jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit habe. Die Freiheit der Person sei unverletzlich. Diese Rechte würden für das Leben jeder menschlichen Person vom ersten Augenblick der Empfängnis bis zu ihrem letzten Atemzug gelten, unabhängig davon, ob die betreffende Person „den ästhetischen, ökonomischen oder sonstigen Erwartungen und Vorstellungen anderer oder der Gesellschaft entspricht“. Jede menschliche Person sei ein Zweck an sich selbst, dürfe dementsprechend auch nicht anderen Interessen geopfert werden.
(kna - cs)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.