D: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kardinal Woelki
Bislang hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in der Sache wegen eines zu geringen Anfangsverdachts abgelehnt. Nun enthüllte eine ehemals ranghohe Mitarbeiterin des Erzbistums Köln im „Kölner Stadt-Anzeiger“ neue Details. Die Berichterstattung habe den Anlass gegeben, die Ermittlungen nun doch aufzunehmen, so Bremer. Konkret gehe es um die Frage, wann genau Woelki durch das Erzbistum Köln mit dem Fall des früheren „Sternsinger“-Chefs Winfried Pilz befasst wurde. Er selbst erklärte an Eides Statt, dies sei erst in der vierten Juni-Woche 2022 geschehen. Dem widersprach die Assistentin des früheren Personalchefs im Erzbistum. Bereits 2015 habe sie eine Liste mit den Namen von 14 Priestern erstellt, denen Missbrauch angelastet wird, sagte sie dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Darunter sei auch der Name Pilz gewesen. Ihr Vorgesetzter habe die Liste zu einem Termin mit Woelki mitgenommen.
Klarstellung des Erzbistums
Wie das Erzbistum in einer Mitteilung an diesem Mittwoch schreibt, bedeute dies nicht, dass die Staatsanwaltschaft einen Verdacht bestätigt habe, sondern nur, dass sie prüfe, ob sich überhaupt ein Verdacht erhärtet. Zweimal hatte es die Ermittlungsbehörde bisher abgelehnt, wegen eines nicht einmal vorhandenen Anfangsverdachts entsprechende Ermittlungen zu führen. Mit der Änderung ihrer Vorgehensweise stehe keineswegs fest, dass der Vorwurf gegen den Erzbischof berechtigt sei. Die Ermittlungen gründeten sich auf Einlassungen einer ehemaligen Mitarbeiterin im Generalvikariat im Erzbistum Köln in einem Zeitungsinterview. Ob damit wirklich ein neuer Erkenntnisgewinn für die Staatsanwaltschaft verbunden sei, werden jetzt die Ermittlungen zeigen, so die Mitteilung des Bistums.
Zu den Aussagen der Mitarbeiterin nimmt das Erzbistum wie folgt Stellung:
„Auch dieser erneute Versuch, Kardinal Rainer Maria Woelki eine falsche Eidesstattliche Versicherung zu unterstellen, ist unbegründet. Wie bereits mehrfach mitgeteilt, wurde der Erzbischof erstmals im Juni 2022 mit den Msgr. P. betreffenden Vorwürfen befasst. An dieser Aussage gibt es auch nichts zu rütteln. „Mag sein, dass er sich das Blatt mit Pilz und den anderen 13 Namen nicht angeschaut hat“, sagt die ehemalige Mitarbeiterin im Generalvikariat selbst der Zeitung. Sie weiß also gar nicht, ob der Kardinal diese, eine andere oder gar keine Liste gesehen hat, behauptet dieses aber einfach ins Blaue hinein. ...“
Das Erzbistum werde jetzt prüfen, ob gegen die ehemalige Mitarbeiterin im Generalvikariat, die seit vielen Jahren an einer anderen Stelle eingesetzt ist, arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden müssten. „Denn diese hat aus dem sensiblen Bereich der Personalführung berichtet und dafür ihre Vertrauensstellung benutzt. Das ist streng untersagt und das kann kein Arbeitgeber dulden. Schon allein im Interesse der vielen Mitarbeitenden nicht, die sich immer korrekt verhalten“, schreibt das Erzbistum.
(kna/domradio/erzbistum köln – mg)
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