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D: Papst nimmt Rücktrittsgesuch von Weihbischof Bündgens an

Franziskus hat den Rücktritt des Aachener Weihbischofs Johannes Bündgens angenommen. Dies teilte der Heilige Stuhl am Dienstagmittag über die Apostolische Nuntiatur mit. Sein Rücktrittsgesuch hatte der 66-Jährige im Oktober eingereicht, nachdem gegen ihn ein Strafbefehl rechtskräftig wurde.

„Es ist für alle Seiten gut, dass der Papst eine zügige Entscheidung getroffen hat“, sagt Bischof Helmut Dieser. „Persönlich bedauere ich sehr, dass die vergangenen Jahre zu dieser Entwicklung geführt haben.“ Johannes Bündgens wurde 2006 zum Weihbischof geweiht. Die Ernennung eines Bischofs erfolgt durch den Papst, der auch über ein Rücktrittsgesuch entscheidet.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Köln gegen Bündgens beim Amtsgericht Kerpen Anklage wegen Untreue erhoben hatte, ließ er seit Dezember 2019 alle Ämter ruhen. Bündgens hatte von dem Konto einer dementen Seniorin, die ihm eine Vollmacht erteilt hatte, im Dezember 2017 und Januar 2018 insgesamt 143.000 Euro auf sein Privatkonto überwiesen. Bündgens erklärte dazu, er habe der Frau als Gegenleistung ein lebenslanges Wohnrecht in einer von ihm für 600.000 Euro erworbenen Immobilie in Aachen eingeräumt. Eine schriftliche Vereinbarung oder ein Vermerk im Grundbuch existiere dazu jedoch nicht, weil sich der Gesundheitszustand der Frau verschlechtert habe.

Im Juli 2021 verurteilte das Amtsgericht ihn per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 5.000 Euro. Der Strafbefehl wurde im Herbst 2022 rechtskräftig, nachdem Bündgens einen Einspruch zurückgenommen hatte. Bischof Helmut Dieser forderte Bündgens „auf, dem Papst nunmehr seinen Rücktritt anzubieten“. Bündgens reichte im Oktober 2022 in Rom seinen Rücktritt ein.

(pm – mg)

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08. November 2022, 13:04