D: Betroffenenrat zeigt Bischof Bode beim Vatikan an
Der Bischof habe noch in diesem Jahr sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige als „Beziehung“ deklariert, hieß es zur Begründung. Er habe Schilderungen einer Betroffenen „gänzlich falsch eingeschätzt“ und die Anzeige ihres Falls bei den vatikanischen Behörden verzögert. Dies sei „ein kirchenrechtliches Fehlverhalten“.
Laut einem Sprecher der Erzdiözese Hamburg hat Heße die Anzeige den kircheninternen Regeln entsprechend an Bischofs- und Glaubensbehörde im Vatikan weitergeleitet. Bode erklärte, er unterstütze die Untersuchung und werde sich dem Ergebnis stellen.
Päpstlicher Erlass von 2019
Der für die Diözesen Hamburg, Hildesheim und Osnabrück zuständige Betroffenenrat beruft sich bei seinem Vorgehen auf einen päpstlichen Erlass von 2019, der den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche regelt. Demnach sind die vatikanischen Behörden nun verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen zu reagieren.
„Wir erkennen die Fortschritte im Bistum Osnabrück, die mit dem Installieren des diözesanen Schutzkonzeptes gegangen wurden, als richtige und wichtige Schritte an, nehmen im Handeln von Bischof Bode jedoch immer noch eine mehr täter- als opferorientierte Haltung wahr“, begründete der Betroffenenrat seinen Schritt.
Die Universität Osnabrück hatte im September einen Zwischenbericht zu sexualisierter Gewalt in der Diözese Osnabrück mit 16 exemplarischen Fällen veröffentlicht. Darin werfen die Autoren der Diözese und auch Bode vor, nicht pflichtgemäß oder unangemessen auf Hinweise zu sexuellem Missbrauch reagiert zu haben. Einen Rücktritt lehnte Bode ab.
(kap/kna – mg)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.