D: „Wichtige Verfahrensänderung“ zu Missbrauchsfällen in Kirche
„Ich danke dem Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz für seine konstruktive Mitarbeit an dieser wichtigen Verfahrensänderung. Die Betroffenen haben jetzt die Gelegenheit, ihre Unterlagen bei der UKA zu prüfen. Diese Akteneinsicht war eine zentrale Forderung des Betroffenenbeirats an die deutschen Bischöfe“, erklärte Bischof Helmut Dieser. Der Aachener Bischof ist Vorsitzender der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen.
Auch Akteneinsicht möglich
Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), die UKA, die Deutsche Ordensobernkonferenz und die Deutsche Bischofskonferenz haben sich laut der Mitteilung der DBK einvernehmlich sich einvernehmlich auf eine Ergänzung der Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids geeinigt. Nun können Betroffene ihren einmaligen Widerspruch formlos über die unabhängigen Ansprechpersonen oder die für sie zuständige kirchliche Institution einlegen. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung. Auf Antrag erhalten die Betroffenen zudem das Recht auf Einsicht in ihre Verfahrensakten bei der UKA.
Fristen
Viel Widerspruch erwartet
Weitere Informationen:
Den Wortlaut der Veränderung in der Verfahrensordnung finden Sie als PDF-Datei im Internet auf www.dbk.de. Die „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids“ wird in der neuen Fassung am 1. März 2023 auf der Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention unter Verfahren zur Anerkennung des Leids bereitgestellt.
Über ihre Arbeit informiert die UKA am kommenden Freitag, 3. Februar 2023 (10.00 Uhr), in einem Online-Pressegespräch bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2022, der an diesem Tag unter www.anerkennung-kirche.de bereitgestellt wird.
(pm - sst)
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