Synodalversammlung: Beschlüsse am zweiten Tag
Mit der Zustimmung zu einem Text zum Thema Frauen und Verkündigung machte der Synodale Weg deutlich, dass er die Rolle von Frauen in Gottesdiensten gestärkt sehen will. Ein entsprechender Handlungstext wurde von der Synodalversammlung am Freitag nach lebhafter Auseinandersetzung mit einer Mehrheit von rund 90 Prozent verabschiedet. Darin wird auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eine grundsätzliche Erlaubnis für qualifizierte und beauftragte Frauen und Männer gefordert, in Messen auch zu predigen. Bisher ist das in der Regel nur geweihten Geistlichen gestattet.
Qualifizierte Frauen und Männer sollen predigen
Der Handlungstext enthielt ursprünglich noch weiter reichende Forderungen. So war die Rede davon, dass Nichtgeweihte künftig Taufen leiten und bei kirchlichen Trauungen assistieren können. Ebenso seien „Möglichkeiten der Wiederbelebung der Laienbeichte im Kontext der geistlichen Begleitung“ sowie die Mitwirkung von Laien bei Krankensegnung und -salbung zu prüfen. Ermittelt werden sollte auch, inwieweit Nicht-Priester bei der Leitung von Pfarren und Gemeinden hinzugezogen werden können. Auf einen Änderungsantrag hin sollen diese Fragen nun in einem Konsultationsprozess erörtert werden, an dem auch die katholischen Orden und Verbände zu beteiligen sind. Der Prozess soll „zeitnah zu konkreten beschlussreifen Entscheidungen“ führen.
Laien haben wie Kleriker Anteil am kirchlichen Dienst und damit auch am Verkündigungsdienst. Die kirchenrechtliche Grundlage der Laienpredigt ist Canon 766, der besagt, dass Laien „nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz" zur Predigt zugelassen werden können. Für Laien – auch im hauptamtlichen Dienst – ausgeschlossen bleibt allein die Predigt in der Feier der Heiligen Messe, die Teil der Liturgie selbst ist und damit Priester oder Diakon vorbehalten ist (Canon 767). Kategorisch ausgeschlossen ist damit die Laienpredigt nicht.
Segensfeiern auch für Homosexuelle
Eine zweite Entscheidung fiel bei der 5. Synodalversammlung zum Thema Segensfeiern. So sprach sich der Synodale Weg für Segensfeiern auch für homosexuelle Paare aus; zivil wiederverheiratete Geschiedene sollen ebenfalls ihre Beziehung von der katholischen Kirche segnen lassen können. Das Plenum verabschiedete am Freitag nach einer kontroversen Debatte mit einer Mehrheit von knapp 93 Prozent ein Papier, das empfiehlt, zeitnah angemessene liturgische Feiern zu entwickeln und einzuführen. Von den Bischöfen stimmten knapp 81 Prozent dafür. Erarbeitet werden soll eine Handreichung für Segensfeiern für verschiedene Paarkonstellationen. Seelsorgern, die eine solche Segensfeier durchführen, dürften keine disziplinarischen Konsequenzen mehr drohen. Zugleich plädiert das Papier dazu, die kirchliche Sicht auf Homosexualität theologisch weiterzuentwickeln. Der deutsche Vorstoß solle deshalb in den weltweiten synodalen Prozess einfließen.
Für alle an Segensfeiern interessierten Paare solle es zur Vorbereitung Gespräche mit Seelsorgenden und gegebenenfalls Seminare geben, heißt es in dem Papier mit dem Titel „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ weiter. Es wird betont, eine Weigerung, die Beziehung zweier Menschen zu segnen, „die ihre Partnerschaft in Liebe, Verbindlichkeit und Verantwortung zueinander und zu Gott leben wollen“ sei unbarmherzig bis diskriminierend. Insbesondere weil sich dies „gnadentheologisch nicht überzeugend“ begründen lasse. Das verabschiedete Papier ist eine etwas abgeschwächte Form des ursprünglichen Textes, indem nun zunächst eine Arbeitsgruppe mit unter anderem der Deutschen Bischofskonferenz und dem Laien-Dachverband ZdK eine liturgische Handreichung erarbeiten soll.
Vatikan zur Segnung für Paare: Nur in kirchlicher Ehe
Die römische Glaubenskongregation hatte in einem 2021 veröffentlichten Schreiben bekräftigt, die Kirche habe keine Vollmacht, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu segnen. Priestern sei es daher nicht erlaubt, gleichgeschlechtlichen Paaren, die um eine Art religiöse Anerkennung ihrer Verbindung bitten, den Segen zu spenden, stellte der Vatikan klar. Die Kongregation für die Glaubenslehre unterstrich weiter, ihre Erklärung betreffe nicht nur homosexuelle Paare, sondern alle Verbindungen, die die Ausübung der Sexualität außerhalb der Ehe beinhalten. Einzelpersonen mit homosexuellen Neigungen hingegen können den Segen empfangen. Der Papst hatte sein Einverständnis zu der Weisung erteilt, die vom Präfekten und vom Sekretär der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria und Erzbischof Giacomo Morandi, unterzeichnet wurde.
In der Pastoral für Homosexuelle zeigt sich Vatikan offener, der Papst ist in dieser Hinsicht sehr bemüht. In einem diesen Freitag veröffentlichten Interview begrüßt Franziskus einen offenen Umgang der Kirche mit Homosexuellen. „Jenen, die unter der Ablehnung der Kirche leiden mussten, möchte ich sagen, dass sie Menschen in der Kirche sind“, schrieb er unlängst in einem Beitrag für ein Buch.
US-Kardinal Kevin Farrell, der das Vatikan-Dikasterium für Laien und Familie leitet, erläuterte das Segensverbot im März 2021 so: „Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir alle verstehen, dass das seelsorgliche Leben der Kirche offen ist für alle Menschen! Es ist essenziell und sehr wichtig, dass wir unsere Arme immer öffnen, um alle Menschen in den verschiedenen Phasen ihres Lebens und ihren Lebenslagen aufzunehmen und zu begleiten. Manchmal gelingt es uns auch nicht, eine Unterscheidung vorzunehmen, die vorgenommen werden muss: Wenn die Kirche von Ehe spricht, spricht sie von sakramentaler Ehe. Nicht von zivilen Lebensgemeinschaften, nicht von anderen Formen von Ehe, sondern von sakramentaler Ehe. Und ‚Amoris laetitia‘ dreht sich um sakramentale Ehe.“
Keine Einigung zu Mitbestimmung von Laien in Bistümern und Pfarreien
Über einen umstrittenen Handlungstext zu mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Laien in Bistümern und Pfarreien entschied die Vollversammlung am Abend nicht mehr, sondern beschloss die Überweisung in einen noch zu gründenden Synodalen Ausschuss. Dieser soll das Papier weiterentwickeln, um es mehrheitsfähig zu machen.
Der Vatikan hatte vor kurzem die Gründung sogenannter Synodaler Räte, also gemeinsamer Leitungsorgane von Laien und Klerikern, kategorisch ausgeschlossen. Mehrere Bischöfe, darunter der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, hatten erklärt, trotzdem daran festhalten zu wollen.
Erwachsene Frauen besser vor Missbrauch schützen
Wie lassen sich erwachsene Frauen in der katholischen Kirche besser vor Missbrauch schützen? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Papiers, das am Freitagabend in Frankfurt in Erster Lesung beraten wurde. Das Papier fand dabei eine Zustimmung von 100 Prozent der Synodalen, ist aber noch nicht beschlossen. Kritisiert wird darin, dass Missbrauch an Erwachsenen bei Beratungsangeboten und in Schutzkonzepten bislang nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe. Dies müsse sich ändern. Notwendig seien beispielsweise einheitliche Verfahrensregeln im Fall von sexuellem Missbrauch von Erwachsenen in Seelsorgebeziehungen oder in anderen Abhängigkeitsverhältnissen sowie eine „klare und nachvollziehbare Aktenführung“. Ebenso brauche es Regeln für eine finanzielle Unterstützung der Betroffenen, auch bei therapeutischen Maßnahmen oder juristischer Beratung. Außerdem müssten Anlaufstellen für erwachsene Frauen ausgebaut werden.
Für strengeren Umgang mit Missbrauch-Tätern
Der Synodale Weg hat am Freitagnachmittag außerdem strengere Vorgehensweisen im Umgang mit Priestern, die sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht haben, beschlossen. Bei der Vollversammlung votierten Bischöfe und Laienvertreter mit 100 Prozent für ein entsprechendes Papier. Es plädiert dafür, bei verantwortlichen Stellen wie der Deutschen Bischofskonferenz verbindliche Regeln zur Prävention, zur Aufklärung und zum Umgang mit Tätern zu etablieren.
Die Synodalversammlung fordert die Bischofskonferenz auf, eine Disziplinarordnung für Priester zu erarbeiten. Bischöfe sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, gegenüber Priestern, denen zwar kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte, die jedoch ein grenzwertiges Verhalten zeigen, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Ist die Täterschaft eines Klerikers nachgewiesen, brauche es eine per Dekret ausgesprochene Auflage zur Therapie. Außerdem soll für jeden Täter eine „Kontrollperson“ eingesetzt werden, die die Therapieauflagen überprüft und den weiteren Berufs- und Lebensweg der Täter verfolgt. Dies sei in besonderer Weise auch bei Wechseln über Bistumsgrenzen hinaus zu beachten.
Die Synodalversammlung beauftragt die Bischofskonferenz und den Laien-Dachverband ZdK, darauf hinzuwirken und zu überprüfen, dass in katholischen Institutionen und Verbänden Präventionsordnungen und Schutzkonzepte verbindlich umgesetzt werden. Zudem solle Präventionsarbeit fester Bestandteil der Priesterausbildung und der Ausbildung aller pastoralen Berufe werden. Neben einem Verhaltenskodex fordert das Papier eine verbindliche „Feedbackkultur“, etwa durch regelmäßige Supervision in Teams. Auch sollten spezielle Männer-, Gewalt- und Konfliktberatungsstellen regelmäßig vorgestellt werden.
(vatican news/kna – pr)
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