D: Keine Ausweitung des „päpstlichen Geheimnisses“ bei Bischofswahl
Dompropst Joachim Göbel teilte den per Losentscheid gewählten 14 Vertreterinnen und Vertretern in einem Brief „mit Bedauern“ mit, dass dem Metropolitankapitel eine entsprechende „klare Antwort aus Rom“ vorliege, die durch den Nuntius übermittelt worden sei. „Um die Rechtmäßigkeit der Wahl zu wahren, haben wir daher keine Möglichkeit, Sie weiterhin am Verfahren der Bischofswahl zu beteiligen“, teilte Göbel unter Verweis auf das Vatikanschreiben mit.
Nach Beratung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gläubigen aus dem Erzbistum habe das Metropolitankapitel in freier und geheimer Wahl eine Vorschlagliste von Personen für das Amt des Paderborner Erzbischofs erstellt und an den Apostolischen Nuntius in Berlin gesandt, referierte Dompropst Göbel an das erstmals in dieser Weise angewandte Vorgehen. Zudem wurde dem Nuntius vorgeschlagen, die 14 Delegierten bei der individuellen Befragung über Kandidaten zu berücksichtigen.
Schreiben aus dem Vatikan
Gleichzeitig sei darum gebeten worden, das sogenannte „päpstliche Geheimnis“ auf den Kreis der 14 Delegierten auszuweiten. Dadurch sollte im Vorfeld der Wahl, die gemäß Preußenkonkordat in Verantwortung des Domkapitels liegen muss, eine gemeinsame Beratung mit diesen Delegierten aus dem Erzbistum Paderborn ermöglicht werden. Von ganz unterschiedlichen Stellen und auf verschiedenen Ebenen sei dem Heiligen Stuhl dieses Anliegen vorgetragen und erläutert worden. Dompropst Göbel erinnerte dazu an die Beratung im Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Antwort aus Rom mache nun aber deutlich, dass eine Ausweitung des päpstlichen Geheimnisses und damit eine Teilnahme an der Erzbischofswahl nicht vereinbar sei mit den Bestimmungen des Preußenkonkordats und die Rechtmäßigkeit der Bischofswahl gefährde, informierte Dompropst Göbel in seinem Schreiben. In der Antwort aus dem Vatikan werde darauf hingewiesen, dass diese Ausweitung nicht einseitig durch den Heiligen Stuhl erfolgen könne, vielmehr eine Abstimmung mit den Konkordatspartnern, somit den Bundesländern, erfolgen müsse. Wie diese Abstimmung aussehen könne, sei in weiteren Gesprächen durch die Deutsche Bischofskonferenz mit Rom zu klären.
Gemeinsame Beratungen
Das Paderborner Metropolitankapitel hatte im Hinblick auf die Bischofswahl im September 2022 neun durch Losentscheid ausgewählte sowie fünf von Gremien des Erzbistums delegierte Vertreterinnen und Vertreter aus dem gesamten Erzbistum eingeladen, um zunächst über Abläufe und Anforderungen zu informieren. Bei einem weiteren Treffen im Oktober 2022 wurde gemeinsam über mögliche Personen für die Vorschlagliste des Metropolitankapitels beraten. Mit diesem Vorgehen folgte das Paderborner Metropolitankapitel dem im „Synodalen Weg der Katholischen Kirche in Deutschland“ beschlossenen Handlungstext zur Einbeziehung der Gläubigen bei der Bestellung eines neuen Diözesanbischofs.
In Rom erfolgt gemäß dem Preußischen Konkordat die Aufstellung der sogenannten Dreierliste. Daraus wählt das Metropolitankapitel einen neuen Erzbischof – aufgrund der Entscheidung aus Rom jetzt ohne vorherige Beteiligung der delegierten Vertreterinnen und Vertreter aus dem gesamten Erzbistum Paderborn.
(pm – mg)
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