Missbrauch: Bischof Kohlgraf sieht Kirche als „Haftungsgemeinschaft"
Er bezeichnete die Kirche dabei „moralisch gesehen“ als beinahe „Haftungsgemeinschaft“.
Kohlgraf betonte zuvor die Relevanz der Prozesse für alle Bistümer: „Es liegt immer in der Hand des einzelnen Betroffenen, ob er den zivilrechtlichen Weg gehen will. Es ist das gute Recht jedes Betroffenen.“
Allerdings müsse jeder Fall genau geprüft werden. „Die entscheidende Frage wird immer sein, ob es institutionelles Versagen war“, so der Bischof im Interview mit der Rheinischen Post. Zudem müsse im Gegensatz zu den Verfahren mit der unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), im staatlichen Verfahren „die Offenlegung aller Details“ des erlittenen Missbrauchs erfolgen. „Ob das jeder Betroffene will und kann, ist letztlich seine Entscheidung“, fügte er hinzu.
Die Prozesse sind noch nicht beendet
Während das Landgericht in Köln bereits im Juni entschieden hatte, dass das Kölner Erzbistum einem missbrauchten früheren Messdiener Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen soll, ist in Traunstein nach Angaben des Gerichts in diesem Jahr mit keinem Urteil mehr zu rechnen. Rechtskräftig ist das Urteil in Köln allerdings auch noch nicht.
Bischof Kohlgraf zeigte sich zudem verwundert in Bezug auf die niedrigen Summen, die manchmal von der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids festgesetzt würden. „Andererseits“ gebe es „auch im Bistum Mainz Betroffene, die einen hohen fünfstelligen Betrag bekommen haben“.
(rp – md)
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