D: Für staatliches Engagement im Kampf gegen Missbrauch
Trotz professioneller Konzepte könnten die Kirchen diese wichtige Arbeit mit ihren eigenen Interventionsbeauftragten auf Dauer nicht alleine leisten. Diese blieben schließlich bezahlte Angestellte der Kirche, so Rüdiger Schuch. Das räumten auch der Interventionsbeauftragte des Bistums Essen, Simon Friede, und die Leiterin der Fachstelle „Aktiv gegen sexualisierte Gewalt" der Diakonie Deutschland, Marlene Kowalski, ein.
Das mehrfach geforderte Wächteramt des Staates müsse sich auch mit eigenen unabhängigen Ansprechstellen und Beauftragten zeigen. „Der Staat ist verantwortlich, weil er die Institutionen vielfach beauftragt hat. Er muss seinem Wächteramt besser nachkommen", betonte Christine Bergmann von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bei der Bundesregierung.
Ein konkreter Vorschlag
Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, plädierte für staatlich vorgegebene allgemeine Mindeststandards bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. So könnten einerseits institutionsübergreifend generelle Risikofaktoren und Probleme erhoben werden, aber auch solche, die für bestimmte Organisationen wie etwa Kirchen spezifisch sind.
Die bisherige Erfahrung
Präventionsarbeit braucht nach Aussage von Katja Birkner vom Katholischen Büro Düsseldorf vielfach neue Impulse. Nach mittlerweile gut zwölf Jahren Erfahrung stecke diese Arbeit „gewissermaßen in der Pubertät". Vielfach lasse das Interesse nach oder es gebe Rückfragen zum betriebenen Aufwand. Deswegen sei nach wie vor Überzeugungsarbeit nötig.
Zudem müssten die Familien der in den Einrichtungen und Verbänden betreuten Kinder besser über die Präventionsarbeit informiert werden. Die Experten äußerten sich bei einer öffentlichen Anhörung der Kinderschutzkommission des Landtags.
(kna – md)
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