Schweiz: Bistum Basel räumt Fehler ein
Die Mitteilung Bistums Basel von diesem Freitag basiert auf einem Bericht der Zeitschrift „Beobachter“. Demnach soll ein in Nigeria geborener Hilfspfarrer im Basler Bistum zwischen 1995 und 1998 wiederholt Minderjährige sexuell missbraucht haben. Im Jahr 2019 meldete ein Opfer den Missbrauch bei der katholischen Kirche. Der Genugtuungskommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) erkannte die Frau als Opfer an und zahlte ihr 15.000 Franken (rund 15.678 Euro) Entschädigung. Es handele sich um einen „schwerwiegenden Vorfall“. Wie die Zeitschrift „Beobachter“ jedoch hervorhebt, habe der Angriff keine Auswirkungen auf den mutmaßlichen Täter gehabt.
In der Erklärung heißt es, dass die Berichterstattung in den Medien die Bistumsleitung dazu veranlasst habe, „vergangene Fehler einzugestehen, sie sofort zu korrigieren und sie in Zukunft zu vermeiden“. Verfahrensfehler könnten den Beteiligten weiteren Schaden zugefügt haben.
Fall wird in Rom geprüft
„Der Bischof bedauert dies zutiefst, genauso wie die Tatsache, dass dem Recht der betroffenen Person auf einen würdigen Umgang und ein kirchenrechtlich konformes Verfahren in der Vergangenheit nicht entsprochen wurde“, steht in der Stellungnahme weiter. Der Fall werde aktuell in Rom geprüft, damit die betroffene Person Gerechtigkeit erfahre.
Die Diözese wird aus dieser Perspektive vorgehen. Das Bistum erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Aufgrund der Verjährung wurden keine weiteren Anfragen gestellt. Außerdem wurde eine Voruntersuchung der Kirche eingeleitet. Die Diözese erklärte, man werde prüfen, ob ausreichende Beweise für die Einleitung eines Strafverfahrens nach kanonischem Recht vorliegen. Nach Angaben der Diözese waren die damaligen Vorermittler der Ansicht, dass dies nicht der Fall sei. So wird ihm auch vorgeworfen, er habe fälschlicherweise geglaubt, dass die Beteiligten die Akten unterzeichnen müssten, damit die Akten im Verfahren gültig seien. Daraufhin wurde laut Bistum die Voruntersuchung mangels Unterschriften abgeschlossen – ohne den Fall nach Rom zu melden. Damit sei der zweite Fehler geschehen. Gemäß der kirchenrechtlichen Meldepflicht hätte der Fall zusammen mit den gesamten Akten der zuständigen Behörde in Rom in jedem Fall übermittelt werden müssen.
Deshalb habe Bischof Felix Gmür (57) die Angelegenheit noch mal überprüft und den Fehler behoben. Die Akten seien alle am 4. Juli nach Rom übersandt worden. Dem Bistum Basel gehören zehn Kantone aus der Deutschschweiz und das französischsprachige Jura an. Es ist mit mehr als einer Million Gläubigen das größte Bistum der Schweiz.
(pm/sda – mg)
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