D: Bayern lehnt „Reerdigung“ ab
Diese alternative Bestattungsform sei ein „Verstoß gegen die Bestattungspflicht und eine Verletzung der Würde des Verstorbenen“, so der bayrische Gesundheitsminister. Sie entspräche „nicht dem sittlichen Empfinden der Allgemeinheit“.
Bei einer Reerdigung wird der Leichnam in eine Art geschlossenen Kokon gelegt und innerhalb von 40 Tagen zu Humus umgewandelt, der dann auf einem Friedhof beigesetzt wird. Laut den Anbietern dieser Art von Bestattung sei dies auch gut für die Umwelt. Das bayrische Gesundheitsministerium sagte hingegen, dass die ökologischen Aspekte einer Reerdigung „allenfalls von untergeordneter Bedeutung“ seien.
Diskussion geht weiter
Bereits im Juni dieses Jahres wurde die Reerdigung im Bundesland Nordrhein-Westfalen untersagt. Das dortige Gesundheitsministerium konnte „Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung“ nicht ausschließen. In Sachsen-Anhalt hingegen gibt es dagegen Bestrebungen, die Bestattungsform zuzulassen. Bei einer Anhörung im Landtag sprach sich die Mehrheit der Experten für eine entsprechende gesetzliche Regelung aus. Das dortige Katholische Büro zeigte sich daraufhin bestürzt.
(spiegel/domradio – jo)
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