Bistum Trier: Mehr Missbrauchsbetroffene als bisher bekannt
Demnach sind der Kommission aktuell 579 Betroffene und 227 Beschuldigten im Zeitraum von 1946 bis 2021 bekannt. Vor einem Jahr nannte die Kommission noch 513 Betroffene und 195 Beschuldigte. Aus dem nun veröffentlichten 28-seitigen Zwischenbericht geht weiter hervor, dass im Bistum noch mehr zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen getan werden könnte. Zwei Drittel der Pfarreien schätzten bei einer Befragung die eigene Präventionsarbeit als mindestens gut ein. Trotzdem fühlte sich laut dem Bericht nur etwa die Hälfte gut vorbereitet, um im Ernstfall angemessen mit einem Fall sexualisierter Gewalt umzugehen. An der Befragung beteiligten sich allerdings nur ein Drittel der Pfarreien im Bistum: Von 600 angeschriebenen antworteten 213. Zehn Prozent der Pfarreien waren eigenen Angaben zufolge von Missbrauch betroffen. Das Bistum Trier hat den gesamten Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Internet bereit gestellt.
Im Januar will die Kommission einen weiteren Teilbericht der laufenden historischen Studie vorstellen. Nachdem es zuletzt um die Amtszeit des früheren Trierer Bischofs Bernhard Stein (1967-1981) ging, steht nun die Amtszeit seines Nachfolgers, Bischof Hermann Josef Spital (1981-2001), im Fokus.
Empfehlungen der Kommission
Die Aufarbeitungskommission empfiehlt mehrere Schritte, um Mitarbeitenden Sicherheit im Umgang mit Missbrauchsfällen zu geben. Wichtig seien Fort- und Weiterbildungen. Eine Schlüsselrolle komme unabhängigen Ansprechpersonen in den Pfarreien zu. Die gebe es bisher in etwa jeder zweiten Pfarrei. Pfarreien sollten die Prävention für verschiedene Altersgruppen anpassen und „geschlechter- und kultursensibel" gestalten. Das Bistum sollte außerdem alle Seelsorgenden einschließlich der Priester zu Präventions-Fortbildungen verpflichten. Das Thema müsse über die Ausbildung von Priestern hinaus eine „angemessene Rolle" spielen.
Die Kommission kritisiert die Aufsicht des Bistums über Beschuldigte und Täter als „zumindest in der Vergangenheit unzureichend". Bischof Stephan Ackermann erließ demnach 2022 eine Ordnung, die das ändern soll und unter anderem Aufsichtspersonen vorsieht. Die Kommission spricht von einem „positiven Bemühen", bezweifelt allerdings, dass die Ordnung zielführend ist. Denn sie lasse in der Praxis wichtige Fragen offen. Auch könnten beschuldigte Priester weiterhin als Seelsorger in Pfarreien eingesetzt werden.
(pm/kna - sst)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.