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Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte  (AFP or licensors)

Kirchenrechtler: Kirche kann Menschenrechte nicht umsetzen

Die Kirche in ihrer aktuellen Verfassung ist aus Sicht des Kirchenrechtlers Adrian Loretan nicht befähigt, Grund- und Menschenrechte konsequent umzusetzen.

Solange die geistlichen Autoritäten wie Priester und Bischöfe einen „schrankenlosen Vorbehalt“ gegenüber den Laien besäßen, „kann von Grundrechten in einem strikten Sinn in der Kirche nicht die Rede sein“, sagte der Luzerner Kirchenrechtler am Sonntag dem Portal kath.ch. „Genau diese schrankenlose Autorität führt zum Machtmissbrauch. Ohne garantierte Menschenrechte können sich die Opfer sexueller Gewalt nicht gegen die Amtspersonen wehren.“

Der Schweizer Kirchenrechtler äußerte sich zum Tag der Menschenrechte am Sonntag. Vor genau 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, verabschiedeten die Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Laut Loretan hat die Kirche historisch einen wesentlichen Beitrag zur Entstehung der Menschenrechtscharta geleistet. „Der moderne Rechtsstaat ist im christlichen Europa herangereift, das institutionell von der römisch-katholischen Kirche geprägt war.“ Wichtige Grundsätze wie die Würde der Person, die Gleichstellung der Gläubigen, das Diskriminierungsverbot und die Religionsfreiheit seien auch schon in den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) aufgeführt. Es sei wichtig, dass diese „in verbindliches Verfassungsrecht der Kirche übersetzt werden“, so der Kirchenrechtler. Gleiches gelte für die UN-Kinderrechtskonvention, die der Heilige Stuhl zwar schon 1990 ratifiziert, jedoch weiterhin nicht ins geltende Recht der Kirche übersetzt habe.


(kap-skr)
 

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10. Dezember 2023, 12:38